Deutlich weniger Asylsuchende aus dem Maghreb in den Bundesasylzentren

Bern-Wabern, 21.09.2024 - Seit der Einführung der 24-Stundenverfahren im November 2023 in der Asylregion Zürich halten sich 42 Prozent weniger Asylsuchende aus den Maghreb-Staaten in den Bundesasylzentren auf. Die durchschnittliche Dauer bis zum erstinstanzlichen Asylentscheid ist durch die neuen Verfahren von 52 Tagen auf 17 Tage gesunken. Die Asylstrukturen des Bundes werden dadurch spürbar entlastet. Auch die Zahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle in den Bundesasylzentren ist um 42 Prozent zurückgegangen.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) behandelt die Asylgesuche von Asylsuchenden aus Algerien, Marokko, Tunesien und Libyen seit Ende April 2024 im 24-Stunden-Verfahren. Alle wesentlichen Verfahrensschritte werden innerhalb von 24 Stunden durchgeführt, der unentgeltliche Rechtsschutz ist dabei jederzeit gewährleistet. Die Asylsuchenden erhalten auch im 24-Stundenverfahren zudem sehr rasch Zugang zu einer Konsultation bei einer medizinischen Fachperson. Besonders verletzliche Personen können deshalb rasch identifiziert werden. Da die meisten Personen aus diesen Staaten bereits in anderen europäischen Staaten erfasst worden sind, kann das SEM diese deutlich rascher als zuvor um eine Rückübernahme gemäss Dublin-Abkommen ersuchen. Sobald diese Zustimmung vorliegt, kann die Rückführung vollzogen werden.

Die Hälfte der Asylentscheide wird innerhalb von 11 Tagen gefällt

Seitdem das 24-Stundenverfahren für Asylsuchende aus Herkunftsländern mit sehr tiefer Asylgewährungsquote Mitte November 2023 in der Asylregion Zürich als Pilotprojekt eingeführt wurde, ist die Zahl der Asylsuchenden aus den Maghreb-Staaten in den Strukturen des Bundes um 42 Prozent gesunken. In der Asylregion Zürich beträgt der Rückgang sogar 64 Prozent. Seit der Einführung der neuen Verfahren dauert es im Durchschnitt 17 Tage, bis die erstinstanzlichen Asylentscheide vorliegen, wobei 50 Prozent aller Verfahren innerhalb von 11 Tagen abgeschlossen werden können. Zuvor lag die durchschnittliche Verfahrensdauer bei 52 Tagen. Nach dem Abschluss der vom SEM durchgeführten Verfahrensschritte gilt es insbesondere, die Antwortfristen der zuständigen Dublin-Saaten abzuwarten.

Parallel zur Beschleunigung der Verfahren war auch die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden aus den Maghreb-Staaten in den Bundesasylzentren (BAZ) von Mai bis August 2024 um 34 Prozent tiefer als in der Vorjahresperiode. Diese Personengruppe hielt sich durchschnittlich 21 Nächte in den BAZ auf, zuvor waren es durchschnittlich 32 Nächte. Dadurch verfügt das SEM über mehr freie Betten und Betreuungsressourcen für Asylsuchende aus anderen Staaten, die eine Verfolgungssituation geltend machen können.

Seit der Einführung der 24-Stundenverfahren in der Asylregion Zürich im November 2023 ist auch die Zahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle - darunter fallen Auseinandersetzungen aller Art - in den BAZ schweizweit um 42 Prozent zurückgegangen. Damit hat sich die Sicherheitslage deutlich verbessert. 2023 und 2024 waren Asylsuchende aus den Maghreb-Staaten an rund zwei Dritteln der sicherheitsrelevanten Vorfälle massgeblich beteiligt, während weniger als 15% der Übernachtungen auf diese Gruppe fiel

Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheide des SEM

Beim 24-Stundenverfahren handelt es sich um ein normales Asylverfahren, bei dem die Verfahrensschritte zeitlich eng getaktet sind. Der unentgeltliche Rechtsschutz ist jederzeit gewährleistet. Bis anhin hat das SEM über 900 Asylgesuche im 24-Stundenverfahren befunden. Insgesamt wurden 37 Beschwerden beim Bundesveraltungsgericht gegen die Entscheide des SEM eingereicht. In 31 Fällen wurde der Entscheid des SEM vom Bundesverwaltungsgericht gestützt, in den übrigen Fällen steht der Entscheid noch aus.

Das 24-Stundenverfahren umfasst namentlich die Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken, die medizinische Erstkonsultation, die Anhörung zu den Fluchtgründen respektive das Dublin-Gespräch, die Anfrage an andere Dublin-Staaten, den Entscheid im Dublin-Verfahren oder den Entscheid im Asylverfahren.

Es werden mehr Asylgesuche registriert als früher

Die Zahl der Asylgesuche von Personen aus den Maghreb-Staaten ist gegenüber dem Vorjahr in etwa konstant geblieben. Allerdings registriert das SEM Asylgesuche von Personen aus diesen Staaten seit der Einführung der 24-Stundenverfahren unmittelbar nach der Ankunft in den BAZ. Zuvor war das Asylgesuch erst mit der Fingerabdruckabnahme und damit oft erst nach einigen Tagen registriert worden. Da viele Personen aus den Maghreb-Staaten zu diesem Zeitpunkt bereits wieder abgereist waren, wurden sie in der Asylstatistik nicht als Asylsuchende ausgewiesen.


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Letzte Änderung 08.12.2021

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