Umsetzung Holzdeklaration: Gute Resultate bei Holzart – Herkunftsdeklaration noch verbesserungswürdig

Bern, 20.05.2014 - Die seit dem 1. Januar 2012 geltende Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte wird von den Unternehmen allgemein gut umgesetzt. Im Rahmen seiner Kontrollen im Jahr 2013 fand das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) bei 96 Prozent der Produkte eine korrekte Deklaration der Holzart. Verbessert hat sich die Deklaration der Herkunft, diese wurde 2012 nur bei 57 Prozent, 2013 aber bereits bei 71 Prozent der Produkte korrekt ausgewiesen.

Die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten gilt seit dem 1. Januar 2012. Sie verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an den Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- und Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz, deren Herkunft und Holzart relativ leicht ermittelt werden können, sind einer Deklarationspflicht unterstellt.

Das BFK überwacht als Kontrollorgan die Einhaltung der Deklarationspflicht. Es führt Kontrollen aufgrund eines Stichprobenplans sowie begründeter Hinweise durch.

Im Jahr 2013 wurden in der ganzen Schweiz bei rund 100 Unternehmen über 300 Produkte überprüft. Zu diesen Unternehmen gehören unter anderem Möbelhäuser, Möbelfachhändler, Baumärkte, Gartenmöbelanbieter, Schreinereien, Zimmereien und Onlineshops. Die Palette der überprüften Produkte umfasst unter anderem Möbel mit Hauptbestandteilen aus Massivholz, Bauholz, Hobelwaren, Brennholz und Holzkohle. Bei rund 96 Prozent der Produkte war die Holzart korrekt deklariert, dieser Wert liegt noch höher als im Vorjahr, als er bei 91 Prozent lag. Bei 71 Prozent der Produkte wurde die Herkunft korrekt deklariert, dieser Wert liegt klar über dem des Vorjahres als nur bei 57 Prozent der Produkte die Herkunft korrekt deklariert wurde. Trotzdem besteht noch Verbesserungsbedarf unter anderem bei Möbeln mit Hauptbestandteilen aus Massivholz und Hobelwaren, wo die Deklaration der Herkunft besonders oft fehlte.

Das BFK wird 2014 die Kontrollen im bisherigen Rahmen weiterführen und ein besonderes Augenmerk auf die korrekte Deklaration der Herkunft legen. Es werden auch Nachkontrollen bei den Firmen durchgeführt, die keine konforme Deklaration auf ihren Produkten angebracht hatten. Das BFK kann die Berichtigung der Deklaration verfügen und Gebühren für die Abgeltung der Kontrollkosten erheben. Bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann eine Busse ausgesprochen werden.

Weitere Informationen zur Deklarationspflicht finden sie auf www.konsum.admin.ch/de/holzdeklaration.


Adresse für Rückfragen

Jean-Marc Vögele, Chef Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen, Tel. +41 (0)58 462 20 46
Achim Schafer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Holzdeklaration, Tel. +41 (0)58 462 21 13


Herausgeber

Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
http://www.konsum.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-53022.html