Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Bern, 30.11.2011 - Der Bundesrat schickt die Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten in die Vernehmlassung bei Kantonen und weiteren interessierten Kreisen. Gesetz und Verordnung regeln die gewerbsmässig angebotenen Outdooraktivitäten auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft.

Das Parlament hat am 17. Dezember 2010 dem neuen Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten weiterer Risikoaktivitäten zugestimmt. Das Gesetz geht auf eine parlamentarische Initiative zurück, die im Juni 2000 im Nachgang zu schweren Unfällen im Berner Oberland (Canyoning-Unglück Saxetbach) eingereicht worden war.

Gesetz und Verordnung gelten für gewerbsmässig angebotene Outdooraktivitäten, die im Gebirge sowie an Bächen und Flüssen betrieben werden. Die nun vorliegende Verordnung definiert den Kreis der Anbieter und der Aktivitäten, die vom Gesetz erfasst werden; weitere Hauptpunkte der Vorlage sind die Regelung der Bewilligungspflicht, die Zertifizierung von Betrieben sowie die Klärung von Versicherungs- und Informationsfragen.

Da es sich bei der Vorlage um eine neue Materie handelt und der Vollzug der Gesetzgebung in einem erheblichen Umfang den Kantonen obliegt, rechtfertigt sich ein formelles Vernehmlassungsverfahren. Dieses dauert drei Monate.

Gesetz und Verordnung sollen auf den 1. Januar 2013 in Kraft treten.


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