Bundesrat schafft Planungssicherheit für die Umsetzung von Biodiversitätsmassnahmen in der Landwirtschaft

Bern, 26.06.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 eine Reihe von Vorentscheiden zur Direktzahlungsverordnung getroffen. Diese soll angepasst werden, damit die Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf offener Ackerfläche, deren Aufhebung vom Parlament beschlossen wurde, nicht in Kraft tritt. Ausserdem wird die Massnahme «Getreide in weiter Reihe» aufgehoben. Alle anderen bisherigen Massnahmen zur Förderung der Biodiversität werden weitergeführt und finanziert.

Nach dem Nationalrat hat am 11. Juni 2024 auch der Ständerat die Motion Grin/Nicolet (22.3819), welche die Aufhebung der Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf offener Ackerfläche verlangte, angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, dass diese Anforderung am 1. Januar 2025 nicht in Kraft treten soll. Gleichzeitig hat er entschieden, die Massnahme «Getreide in weiter Reihe» per 1. Januar 2025 aufzuheben. Diese Massnahme war als Begleitmassnahme zur Anforderung von 3,5 Prozent BFF auf offener Ackerfläche eingeführt worden. Wie dies bis 2022 der Fall war, können die Kantone diese Art von regionsspezifischen Biodiversitätsförderfläche wieder im Rahmen von genehmigten Vernetzungsprojekten genehmigen lassen und Beiträge gewähren.

Trotz dieser Entscheide sind andere Arten von Biodiversitätsförderflächen wie Bunt- und Rotationsbrachen, Nützlingsstreifen, Säume auf Ackerfläche und Ackerschonstreifen weiterhin beitragsberechtigt. Die Betriebe werden finanziell entschädigt.

Darüber hinaus ist ein Vorentscheid zur Einführung der neuen Projekte für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität gefallen. Die Einführung dieser Massnahme wird auf den 1. Januar 2028 verschoben. Somit haben die Kantone und die betreffenden Kreise ein Jahr länger Zeit, sich vorzubereiten. Die laufenden Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte werden in der Folge um ein Jahr verlängert.

Mit diesen Vorentscheiden können die Betriebe die Fruchtfolge und die Kulturen für das Jahr 2025 besser planen. Auch die Kantone haben damit mehr Zeit, um sich anzupassen. Der Bundesrat wird die Änderungen der Direktzahlungsverordnung voraussichtlich im Herbst im Rahmen des Verordnungspakets 2024 endgültig verabschieden.

Der Bundesrat ist weiterhin bemüht, den administrativen Aufwand in der Landwirtschaft zu reduzieren. Er wird diesem Aspekt bei seinem Entscheid zu den Bestimmungen des Verordnungspakets im Herbst Rechnung tragen. Parallel dazu wird er gemeinsam mit den betreffenden Kreisen weitere Potenziale zur administrativen Entlastung prüfen.


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