Weltfunkkonferenz: Ratifikation der Schlussakte

Bern, 20.09.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2024 die Schlussakte der Weltfunkkonferenz 2023 ratifiziert. Damit steht der formale Rahmen für die künftige Frequenznutzung in der Schweiz fest. Dieser Rahmen gewährleistet, dass der Informations- und Kommunikationssektor im Inland über die erforderlichen Frequenzen verfügt. Die Interessen der Schweiz in Sachen militärische Sicherheit werden ebenfalls gewahrt.

An der Weltfunkkonferenz vom Herbst 2023 in Dubai hat die Schweizer Delegation darauf hingearbeitet, dass hierzulande auch in Zukunft die Frequenzen bereitstehen, die für die verschiedenen Mobilfunk- und Satellitendienste benötigt werden. Zudem hat sie einen Beschluss zum Schutz des europäischen satellitenbasierten Navigationssystems Galileo befürwortet. Ferner hat sie sich für eine Verbesserung des internationalen Regelwerks für die verschiedenen satellitengestützten Dienste eingesetzt und an der Festlegung der Tagesordnungspunkte der kommenden Weltfunkkonferenz 2027 mitgewirkt.

Die in der Schlussakte festgehaltenen Änderungen werden in den Nationalen Frequenzzuweisungsplan (NaFZ) überführt, welcher die Grundlage für die Frequenzplanung in der Schweiz darstellt. Der NaFZ wird vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) bewirtschaftet und laufend aktualisiert. Er wird jährlich dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet.


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Letzte Änderung 08.12.2021

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