13. AHV-Rente: Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung

Bern, 16.10.2024 - Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich im Dezember ausbezahlt werden. Finanziert werden soll sie durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte. Damit würde der AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht bleiben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 die Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2024 angenommen. Mit seiner Botschaft unterbreitet der Bundesrat dem Parlament sowohl einen Vorschlag zur Umsetzung der 13. Altersrente als auch einen Vorschlag zu deren Finanzierung.

Ohne Zusatzfinanzierung würde die AHV schon im Jahr der Einführung der 13. Altersrente 2026 mehr ausgeben als einnehmen. Dadurch würde der Stand des AHV-Ausgleichsfonds rasch unter die gesetzlich vorgeschriebene Schwelle von 100 Prozent einer Jahresausgabe der AHV sinken. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Normalsatz würde von heute 8,1 auf 8,8 Prozent steigen, der Sondersatz für die Hotellerie von 3,8 auf 4,2 Prozent und der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs von 2,6 auf 2,8 Prozent. Mit diesen Mehreinnahmen kann die AHV bis 2030 im Gleichgewicht gehalten werden. Für die weitere Stabilisierung der AHV nach 2030 wird der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage unterbreiten.

Der Bundesrat schlägt ausserdem vor, den Bundesanteil an den AHV-Ausgaben anzupassen. Mit den zusätzlichen Ausgaben für die 13. Altersrente wächst auch der Beitrag, den der Bund an die AHV leistet. Im Jahr 2026 werden die Ausgaben für die 13. Altersrente voraussichtlich rund 4,2 Milliarden Franken betragen. Davon würde der Bund nach geltender Ordnung automatisch 20,2 Prozent finanzieren. Dies entspricht rund 850 Millionen Franken. Angesichts der drohenden Defizite im Bundeshaushalt möchte der Bundesrat die zusätzliche Belastung des Bundes begrenzen und den Bundesbeitrag auf 19,5 Prozent senken. Damit würde sich der Bund im Einführungsjahr noch mit rund 450 Millionen Franken an den Kosten der 13. Altersrente beteiligen.

Die 13. Altersrente soll einmal jährlich im Dezember an alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente ausbezahlt werden. Diese Form der Auszahlung wurde von einer deutlichen Mehrheit in der Vernehmlassung unterstützt.

Die 13. Altersrente darf nicht dazu führen, dass jemandem die Ergänzungsleistungen (EL) gekürzt oder gestrichen werden. Sie soll deshalb bei der EL-Berechnung explizit von den anrechenbaren Einnahmen ausgeschlossen werden.

Volksabstimmung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer

Über die Erhöhung der Mehrwertsteuer muss eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Damit die Erhöhung per Januar 2026 erfolgen kann, muss das Parlament bis spätestens im März 2025 die Vorlage fertig beraten haben und die Abstimmung muss spätestens im September 2025 stattfinden.


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