Mehr Mängel 2016 bei Kontrolle der Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte festgestellt

Bern, 03.02.2017 - Bei der Kontrolle der Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte hat das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) 2016 mehr Mängel festgestellt. Grund dafür ist der geänderte Kontrollfokus auf Unternehmen mit erfahrungsgemäss erhöhtem Risiko für inkorrekte Deklaration.

In den Vorjahren überprüfte das BFK in der Mehrheit grosse Unternehmen, die zahlreiche deklarationspflichtige Produkte verkaufen. Der Anteil der korrekt deklarierenden Unternehmen hatte sich in den letzten zwei Jahren stetig erhöht. Diese Entwicklung ist erfreulich und belegt, dass die Deklarationspflicht von diesen Unternehmen zunehmend korrekt erfüllt wird.

Das BFK verschob seinen Kontrollfokus 2016 hin zu Unternehmen, die ein erfahrungsgemäss grösseres Risiko für inkorrekte Deklaration haben. Es kontrollierte kleinere Unternehmen, noch nie überprüfte Filialen grösserer Firmen, Unternehmen mit deklarationspflichtigen Holzprodukten im Nebensortiment, neue Anbieter auf dem Markt sowie mehr Versand- und Onlinehändler.

Insgesamt fanden 120 Kontrollen statt. Knapp ein Drittel (29 Prozent) der geprüften Unternehmen deklarierten ihre Produkte vollständig korrekt. Bei diesen Unternehmen handelte es sich vor allem um solche, die ihre Deklarationspflicht mit einem fehlerfrei funktionierenden System zur Deklaration umgesetzt haben.

Bei 39 Prozent der Unternehmen waren die kontrollierten Produkte teils korrekt und teils nicht korrekt deklariert: Wobei bei 71 Prozent dieser bemängelten Produkte die deklarierte Holzherkunft, bei drei Prozent die deklarierte Holzart und bei 22 Prozent sowohl die deklarierte Holzart als auch die Holzherkunft beanstandet werden musste. Bei den verbleibenden vier Prozent der bemängelten Produkte war einzig die Zugänglichkeit zum wissenschaftlichen Namen der Holzart nicht gewährleistet. Die meisten Unternehmen, die nur teilweise korrekt deklarieren, sind Grossunternehmen mit einer grösseren Anzahl an deklarationspflichtigen Produkten im Sortiment. Das BFK stellte hier häufig systembedingte Mängel fest.

Bei 29 Prozent der Unternehmen war kein kontrolliertes Produkt vollständig korrekt deklariert. Auch hier lagen die Mängel hauptsächlich bei einer fehlenden Deklaration der Holzherkunft. Bei drei Prozent der Unternehmen fehlte bei allen kontrollierten Produkten sowohl die Deklaration der Holzart als auch die Deklaration der Holzherkunft. Bei allen diesen Unternehmen handelte es sich vor allem um kleine Unternehmen, neue Marktteilnehmer, Anbieter deklarationspflichtiger Produkte im Nebensortiment oder Versand- und Onlinehändler mit fehlender Kenntnis von der Deklarationspflicht.

Die Unternehmen, bei denen Mängel bei der Deklarationspflicht festgestellt worden sind, wurden aufgefordert, geeignete Massnahmen zur Erfüllung der Deklaration zu treffen. Ihnen wurde Fristen gesetzt, innerhalb denen sie die korrekte Umsetzung der Verordnung sicherstellen und belegen mussten. Die betroffenen Unternehmen kamen den Forderungen des BFK vollständig nach. Einzig in einem Fall musste das BFK die Berichtigung der Deklaration verfügen.

Die 2012 in Kraft gesetzte Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten, welche auf einer angenommenen Motion des Parlaments basiert, verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- sowie Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz, deren Herkunft und Holzart von den Unternehmen relativ leicht ermittelt werden können, sind der Deklarationspflicht unterstellt.

Weitere Informationen zur Deklarationspflicht finden Sie auf:

https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/themen/holzdeklaration.html


Adresse für Rückfragen

Jean-Marc Vögele, Chef Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen, Tel. +41 (58) 462 20 21
Fabian Reusser, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Holzdeklaration, Tel. +41 (58) 462 20 21
Jana Josty, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Kommunikation, Tel. +41 (58) 462 20 21


Herausgeber

Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
http://www.konsum.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-65522.html