Briefliche Stimmabgabe - Analyse der eidg. Volksabstimmung vom 27. November 2005

Bern, 31.03.2006 - Über vier Fünftel der Stimmenden (81.49%) geben ihre Voten bei eidgenössischen Volksabstimmungen brieflich ab. Dabei geht der grösste Teil der Stimmzettel in der zweitletzten und letzten Woche vor dem Abstimmungssonntag bei den Behörden ein. Für die Kantone Neuenburg und Genf müssen die Abstimmungskampagnen anders terminiert werden als in der übrigen Schweiz.

Im Einvernehmen mit der Staatsschreiberkonferenz hat die Bundeskanzlei anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. November 2005 bei allen Schweizer Gemeinden eine Vollerhebung zur brieflichen Stimmabgabe durchgeführt. 2'661 der 2'819 Gemeinden beteiligten sich an der Umfrage. Nach der Bereinigung der Umfrageergebnisse konnten die Daten von  2'394 Gemeinden (84.92%) in die Auswertung einbezogen werden.

In drei Kantonen (GL, SH, und JU) wird überwiegend an der Urne abgestimmt. Glarus und Appenzell Innerrhoden halten als einzige Kantone noch Landsgemeinden ab. Schaffhausen kennt als einziger Kanton den Stimmzwang. In den Kantonen LU, BS, VD, NE und GE wurden über 95% aller Stimmen brieflich abgegeben, während in Glarus und Schaffhausen die tiefste briefliche Stimmbeteiligung festgestellt wurde.

Die meisten Stimmen gehen in den letzten zwei Wochen vor dem Abstimmungssonntag ein. Ausnahmen bilden Neuenburg und Genf, wo über ein Drittel der brieflichen Stimmen bereits in der drittletzten Woche vor dem Abstimmungstermin eintrifft.

Für diese zwei Kantone müssen daher die Abstimmungskampagnen anders terminiert werden als in den übrigen Regionen der Schweiz: In Neuenburg gehen in der drittletzten und zweitletzten Woche mehr als 80% der Stimmen ein, so dass sich die Kampagnen auf diesen Zeitraum konzentrieren müssen.

Im Kanton Genf muss eine Kampagne die früh stimmenden Stimmbürgerinnen bereits in der drittletzten Woche vor der Abstimmung erreichen, die spät Stimmenden hingegen noch bis zum Urnengang, weil in der letzten Woche nochmals hohe Werte an eingehenden Stimmen zu verzeichnen sind.


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