Internationaler Waffenhandelsvertrag: Bundesrat erteilt Verhandlungsmandat

Bern, 23.05.2012 - Der Bundesrat hat am 23. Mai 2012 der schweizerischen Delegation das Mandat zu den Verhandlungen über einen internationalen Waffenhandelsvertrag erteilt. Ziel des Vertrages ist eine Regelung des Handels mit konventionellen Rüstungsgütern und eine möglichst strenge und weltweit verbindliche Kontrolle von Ausfuhren und weiteren grenzüberschreitenden Aktivitäten.

Vom 2. bis 27. Juli 2012 wird im Rahmen einer UNO-Konferenz in New York über einen internationalen Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty, ATT) verhandelt. Ziel dieses Vertrages ist die rechtsverbindliche Regelung des internationalen Waffenhandels. Im Zentrum steht die Vereinbarung über die beim grenzüberschreitenden Handel mit konventionellen Waffen einzuhaltenden Standards. Alle UNO-Mitgliedstaaten, darunter auch die wichtigsten Produzenten, Exporteure und Importeure von konventionellen Rüstungsgütern, werden an der Konferenz teilnehmen.

Der ATT soll dazu beitragen, durch Waffengewalt verursachtes menschliches Leid zu verhindern oder vermindern sowie dem illegalen Waffenhandel einen Riegel zu schieben.

Unter Federführung des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO) wird auch die Schweiz an der Verhandlungskonferenz zum ATT teilnehmen. Der Bundesrat hat am 23. Mai 2012 das entsprechende Verhandlungsmandat erteilt. Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass der ATT einen möglichst umfangreichen Katalog von zu kontrollierenden Rüstungsgütern und Aktivitäten beinhaltet. Zudem sollen die bei der Bewilligung von Rüstungsgeschäften zu berücksichtigenden Kriterien streng und die nationalen Umsetzungsverpflichtungen klar und transparent sein. Dank ihrer humanitären Tradition sowie strengen Gesetzgebung und Bewilligungspraxis in Bezug auf Rüstungsausfuhren kann die Schweiz diese Anliegen kompetent und glaubwürdig einbringen.


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Erwin Bollinger, SECO, Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen, Exportkontrollen und Sanktionen, Tel. 031 322 23 46


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