Erfolgreiche Versuche mit Vote électronique in zwölf Kantonen

Bern, 13.02.2011 - Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 haben zwölf Kantone erfolgreich Vote-électronique-Versuche durchgeführt. Schweizweit hatten rund 177‘500 Stimmberechtigte die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Damit geht die Implementierung von Vote électronique weiter. Da am 15. Mai 2011 keine eidgenössische Volksabstimmung stattfindet, wird Vote électronique an diesem Termin nur im Rahmen kantonaler und kommunaler Versuche eingesetzt. Eine Handvoll Kantone haben ihr Interesse angemeldet, Vote électronique auch anlässlich der Nationalratswahlen im Oktober 2011 einzusetzen. Die Vorbereitungsarbeiten hierfür sind im Gang.

Die am Vote-électronique-Versuch teilnehmenden Stimmberechtigten der Kantone Zürich, Neuenburg und Genf konnten an der eidgenössischen Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 ihre Stimme erneut elektronisch abgeben. Auch die Auslandschweizer Stimmberechtigten aus den Kantonen Luzern, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Aargau, Thurgau, Neuenburg und Genf sowie die Auslandschweizerinnen und -schweizer verschiedener Gemeinden der Kantone Freiburg und Graubünden sowie der Stadt Zürich wurden in den Vote-électronique-Versuch einbezogen. Gleichzeitig fanden in einigen Gemeinden des Kantons Bern, welcher vom Genfer System beherbergt wird, vorbereitende Tests statt.

Von den rund 177‘500 Stimmberechtigten, die an den Vote électronique-Versuchen teilnehmen konnten, haben 25‘600 ihre Stimme elektronisch abgegeben. Dies entspricht einer Stimmbeteiligung mit Vote électronique von 14,4%.

Insgesamt konnten rund 55 000 Auslandschweizer Stimmberechtigte ihre Stimme elektronisch abgeben. Es gilt zu beachten, dass Vote électronique nur Auslandschweizerinnen und -schweizern zur Verfügung steht, die ihren Wohnsitz in einem der 45 Staaten, welche die Vereinbarung von Wassenaar[1] unterzeichnet haben, oder in einem EU-Staat, in Andorra, Liechtenstein, Monaco, Nordzypern, San Marino oder Vatikanstadt haben. Ungefähr 90 Prozent der eingeschriebenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ihren Wohnsitz in einem dieser Länder.

Die Vote électronique-Versuche haben die Anforderungen des Bundes vollständig erfüllt.

[1] Vereinbarung vom 19. Dezember 1995/12. Mai 1996 über Exportkontrollen für konventionelle Waffen und Dual Use-Güter und -Technologien (Wassenaar Arrangement), www.wassenaar.org. Diese Vereinbarung regelt auch die Verschlüsselung von Daten als eine der Dual-Use-Technologien: danach ermöglichen alle Mitgliedstaaten die für den Vote électronique grundlegende verschlüsselte Übertragung von Daten.


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