Krankenversicherung: Kostensenkende Massnahmen im Bereich der Medikamente

Bern, 01.07.2009 - Der Bundesrat und das Eidg. Departement des Innern (EDI) haben verschiedene Sofortmassnahmen beschlossen, um die Kosten der Medikamente zu senken. Dadurch sollten ab nächstem Jahr Einsparungen zugunsten der Krankenversicherung von über 400 Millionen Franken erzielt werden. Zudem wird der Maximalrabatt bei Wahlfranchisen gesenkt.

Um den steigenden Kosten zu Lasten der Krankenversicherung entgegen zu wirken, haben der Bundesrat und das EDI Massnahmen zur Senkung der Kosten bei den Medikamenten beschlossen:
 
- Senkung des Anteils für den Vertrieb von Medikamenten um 3%. Dieser Anteil sinkt von 15% auf 12% für Medikamente bis zu einem Preis von Fr. 880 und von 10% auf 7% für Medikamente, deren Preis auf Fr. 880 oder höher liegt.

- Erweiterung des Länderkorbs (Deutschland, Dänemark, Grossbritannien, Niederlande) für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit mit den Ländern Frankreich und Österreich;

- Überprüfung eines Medikamentes alle drei Jahre nach Aufnahme in die Spezialitätenliste auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Aufgrund dieser Überprüfung kann der Preis vom BAG gesenkt werden.

- Ausserordentliche Preisüberprüfung aller Medikamente, die zwischen 1955 und 2006 auf die Spezialitätenliste aufgenommen wurden auf Basis des neuen Länderkorbes;

- Regelmässige Überprüfung des Preises, wenn die Indikation eines Präparates erweitert wird;

- Die Preisbildung der Generika wird neu in drei Stufen (20 Prozent, 40 Prozent und 50 Prozent) im Verhältnis zum Marktvolumen des Originalpräparates geregelt.

Maximalrabatt für wählbare Franchisen wird gesenkt

Um die Solidarität zwischen den Versicherten im Hinblick auf die Prämien 2010 zu stärken, senkt das EDI zudem den Rabatt für wählbare Franchisen von 80% auf 70%.
Erwachsene Versicherte, die eine höhere Franchise als 300 Franken wählen, beteiligen sich im Krankheitsfall stärker an den verursachten Kosten. Sie erhalten für dieses höhere Risiko einen Prämienrabatt.

Bisher durfte diese Ermässigung maximal 80% des erhöhten Risikos betragen, neu nur noch 70%. Für eine Franchise von 1’000 Franken etwa, konnte ein Rabatt von höchstens 560 Franken pro Jahr gewährt werden (80% von 700 Franken, der Differenz zwischen der höheren Franchise von 1’000 Franken und der Normalfranchise von 300 Franken). Neu wird die maximale Ermässigung bei diesem Beispiel auf 490 Franken (70%) reduziert.

Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnungsänderung auf den 1.Januar 2010 gutgeheissen.


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