SECO: Verordnung über Massnahmen gegenüber Guinea-Bissau
Bern, 08.10.2024 - Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 7. Oktober 2024 die Anhänge 1 und 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Guinea-Bissau geändert. Eine natürliche Person wurde aus der Sanktionsliste gestrichen. Zudem wurden bei zwei weiteren natürlichen Personen die Finanzsanktionen aufgehoben. Die Massnahmen treten am 8. Oktober 2024 um 18:00 Uhr in Kraft.
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Letzte Änderung 08.12.2021