Bundesrat verabschiedet Botschaft für direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit»

Bern, 26.06.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 die Botschaft für einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» verabschiedet. Er lehnt die Volksinitiative ab, sieht aber vor, die Sicherstellung der Bargeldversorgung und den Franken als Währung der Schweiz neu in der Verfassung zu verankern. Mit diesem direkten Gegenentwurf werden die beiden Hauptanliegen der Volksinitiative aufgenommen, aber präziser geregelt als im Vorschlag des Initiativkomitees. Der Gegenentwurf fand in der Vernehmlassung breite Zustimmung.

Die am 15. Februar 2023 eingereichte Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» von der Freiheitlichen Bewegung Schweiz fordert, dass Münzen oder Banknoten stets in genügender Menge zur Verfügung stehen. Ausserdem soll ein allfälliger Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden. Diese Anliegen sollen durch eine Ergänzung von Artikel 99 der Bundesverfassung (BV) zur Geld- und Währungspolitik umgesetzt werden. So will das Komitee den Erhalt des Bargelds sicherstellen.

Der Bundesrat anerkennt die grosse Bedeutung des Bargelds für Wirtschaft und Gesellschaft. Sowohl die Sicherstellung der Bargeldversorgung als auch der Franken als Schweizer Währung sind heute im Nationalbankgesetz (NBG) und im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) verankert. Der Bundesrat ist bereit, diese Anliegen von Gesetzes- auf Verfassungsstufe zu heben, um deren Bedeutung zu unterstreichen. Die von der Initiative vorgeschlagenen Verfassungstexte erachtet der Bundesrat indes als zu wenig präzise.

Daher lehnt der Bundesrat die Volksinitiative ab, stellt ihr aber einen direkten Gegenentwurf gegenüber. An seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 hat er die entsprechende Botschaft verabschiedet. Der Gegenentwurf des Bundesrates sieht ebenfalls eine Änderung von Artikel 99 der Bundesverfassung vor. Der Artikel soll basierend auf den Bestimmungen im NBG und dem WZG um zwei Sätze ergänzt werden: «Die schweizerische Währung ist der Franken» und «Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung». Dies ermöglicht, beide Anliegen der Initiative mittels präziser und bewährter rechtlicher Regelungen aufzunehmen.

Gegenentwurf verankert etablierte Praxis in der Verfassung

Der bestehende Bargeldversorgungsauftrag der Nationalbank wird durch die Verankerung auf Verfassungsstufe inhaltlich nicht verändert. Der Gegenentwurf verzichtet anders als die Initiative auf eine Mengenangabe des Bargelds («genügend»), das zur Verfügung stehen muss. Die Formulierung des Bundesrates («gewährleistet») impliziert aber, dass genügend Bargeld für den Zahlungsverkehr zur Verfügung stehen muss. Der Vorschlag des Bundesrates hat zudem den Vorteil, dass es bereits eine gefestigte Auslegung und Praxis zu den Gesetzesbestimmungen gibt, an welchen sich die neue Verfassungsbestimmung orientieren kann.

In der Vernehmlassung ist der direkte Gegenentwurf auf breite Zustimmung gestossen. Keine Stellungnahme hielt die Initiative für besser geeignet als den Gegenentwurf.

Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten, den direkten Gegenentwurf gleichzeitig mit der Initiative Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten mit der Empfehlung, die Volksinitiative abzulehnen und dem direkten Gegenentwurf zuzustimmen.


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