Bundesanwaltschaft setzte 2022 operativ Schwerpunkte und initiierte Strukturanpassungen

Bern, 20.04.2023 - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat 2022 in der operativen Tätigkeit Schwerpunkte gesetzt und die nationale und internationale Vernetzung gefördert. Dies insbesondere, um den Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität in all ihren Ausprägungen gemeinsam, verstärkt und effizient anzugehen. Zudem wurden Strukturanpassungen initiiert.

Die Bundesanwaltschaft ist als selbstverwaltete und institutionell unabhängige Bundesbehörde für die Strafverfolgung in Fällen der Bundesgerichtsbarkeit (Art. 23 und 24 StPO) sowie für den Vollzug der ihr zugeordneten Rechtshilfeersuchen und Urteile zuständig. «Gerade wegen des breiten Tätigkeitsfelds ist es wichtig, Schwerpunkte zu setzen, um dank des gezielten Einsatzes von Ressourcen Verfahren voranzutreiben und abzuschliessen oder vor Gericht zu bringen. Ich bin überzeugt, dass sich dieser Fokus in Zukunft auszahlen wird», erklärt Bundesanwalt Stefan Blättler. Dabei muss aber auch die Flexibilität gewahrt bleiben, um rasch auf Entwicklungen reagieren zu können. «Die Welt verändert sich laufend und mit ihr die Kriminalität. Dieser Realität müssen wir in unserer täglichen Arbeit Rechnung tragen.»

Gezielt Schwerpunkte gesetzt 
Der Bundesanwalt, der das Amt zu Beginn des Berichtsjahres angetreten hat, setzte im April gezielt Schwerpunkte auf die Bereiche Kriminelle Organisationen, Wirtschaftskriminalität, insbesondere internationale Korruption und Geldwäscherei, Terrorismus sowie Völkerstrafrecht. «An Arbeit mangelt es uns nicht, aber wir wollen unsere Verantwortung für einen sauberen Schweizer Finanzplatz und die Sicherheit der Bevölkerung beispielsweise vor terroristischen Bedrohungen wahrnehmen. Die Schweiz darf kein sicherer Hafen für Kriegsverbrecher, kriminelle Organisationen oder toxische Gelder sein», erklärt Bundesanwalt Blättler.

  • Im Bereich Kriminelle Organisationen wurden im Berichtsjahr fünf neue Strafuntersuchungen eröffnet und in acht Fällen laufen Vorabklärungen. Die einschlägigen Gruppierungen stammen aus der gesamten Welt, weshalb der Festigung der Beziehung zu Strafverfolgungsbehörden auf internationaler Ebene grosses Gewicht beigemessen wird. Dabei waren unter anderem die Treffen mit Vertretern der italienischen Behörden auf verschiedenen Ebenen für den Informationsaustausch im Kampf gegen Kriminelle Organisationen äusserst zielführend.

  • 2022 reichte die Bundesanwaltschaft im Bereich Terrorismus sechs Anklagen ein und eröffnete 13 Strafuntersuchungen. Zudem fanden mehrere Verhandlungen am Bundesstrafgericht statt, darunter insbesondere auch zwei, welche die ersten dschihadistisch motivierten Anschläge in der Schweiz betrafen. Bei beiden Verfahren hat die BA erstinstanzlich hohe Freiheitsstrafen erwirkt. 

  • Die Tätigkeit im Bereich der Wirtschaftskriminalität, insbesondere der internationalen Korruption und Geldwäscherei war auch im vergangenen Jahr geprägt von komplexen Strafverfahren mit internationalem Bezug. Herausfordernd in diesen grossen Verfahren sind, neben dem Schwerpunkt der Straftaten im Ausland, oft auch die hohe Anzahl an Geschädigten. Vielfach ist die Bundesanwaltschaft gerade im Bereich der internationalen Korruption auf ausländische Rechtshilfe angewiesen, die nicht immer im benötigten Ausmass zufriedenstellende Resultate erzielt.

  • Im Bereich des Völkerstrafrechts wurden drei neue Strafuntersuchungen eröffnet, zudem waren am Stichtag 13 Vorabklärungen hängig. Neben den teils langwährenden und sehr ressourcenintensiven laufenden Verfahren beschäftigte sich die Bundesanwaltschaft eingehend mit den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine in ihrer Zuständigkeit. Seit Ausbruch des Krieges stellt eine Task-Force den Informationsaustausch innerhalb der Organisation, aber auch mit den nationalen und internationalen Partnerbehörden sicher. Dabei wurden Instrumente entwickelt, um mögliche Verbrechen im Bereich des Völkerstrafrechts im Falle einer Zuständigkeit rasch und effizient verfolgen zu können. 

Strukturanpassungen initiiert
Um die verfahrensführenden Dienste sowie den Urteilsvollzug bestmöglich zu unterstützen und zu entlasten, wurden im vergangenen Jahr Strukturanpassungen initiiert. «Unsere Aufgabe ist die Suche nach be- und entlastenden Beweismitteln und im Zweifelsfall gemäss dem Grundsatz „in dubio pro duriore“ Anklage beim Gericht einzureichen. Um als eigenständige und unabhängige Behörde handlungsfähig zu sein und uns und unsere Ressourcen auf die Kerntätigkeit fokussieren zu können, benötigen wir eine funktionierende, aber auch straffe Supportorganisation», erklärt Bundesanwalt Stefan Blättler. Um dies zu ermöglichen, wurden die operativen Dienste im Generalsekretariat per März 2023 zusammengeführt und künftig einem Staatsanwalt unterstellt. «Wir müssen als Organisation reflektiert und damit auch lernfähig sein, um uns weiter zu entwickeln und uns flexibel der Kriminalitätslage anzupassen», bilanziert der Bundesanwalt.


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