Bundesrat veröffentlicht künftig Angaben zu Petitionen

Bern, 03.12.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 beschlossen, künftig über eingereichte Petitionen zu informieren. Mit dieser neuen Dienstleistung soll mehr Transparenz geschaffen und das Petitionsrecht gestärkt werden.

Die Zahl der Petitionen zuhanden des Bundesrats und der Departemente hat seit der Covid-Krise stark zugenommen. Wurden in den letzten zehn Jahren meist um die 20 bis 30 Petitionen pro Jahr bei der BK eingereicht, so stieg diese Zahl 2020 auf 97 Petitionen an. Bis Ende November 2021 sind rund 50 Petitionen eingegangen.

Bisher informiert die Bundeskanzlei nicht über Petitionen, die bei ihr eingehen. Neu wird sie das auf einer Publikationsplattform tun, die über das Internet öffentlich zugänglich ist. Sie wird den Titel, das Einreichungsdatum und die Urheberinnen und Urheber der Petition veröffentlichen.

Auf die Veröffentlichung dieser Angaben wird verzichtet, wenn die Urheberinnen und Urheber dies wünschen. Bei Petitionen von Einzelpersonen oder solchen mit Personendaten wird vor der Veröffentlichung deren ausdrückliche Zustimmung eingeholt. Auf diese Weise wird Artikel 33 der Bundesverfassung Genüge getan, wonach einer Person keine Nachteile erwachsen dürfen daraus, dass sie eine Petition an die Behörden richtet.

Gemäss Bundesverfassung hat jede Person das Recht, Petitionen an Behörden zu richten. Die Behörden haben davon Kenntnis zu nehmen. Es handelt sich um ein formloses Instrument, das Einzelnen und Gruppen dazu dient, ihre individuellen oder kollektiven Anliegen ohne hohe Hürden an die Behörden zu richten. Im Gegensatz zu eidgenössischen Volksinitiativen und fakultativen Referenden können Petitionen auch von Personen unterzeichnet werden, die nicht stimmberechtigt sind. Die Unterschriften werden von den Behörden deshalb weder überprüft noch gezählt. Petitionen sind zudem an keine Fristen gebunden.

Der Entscheid geht zurück auf einen Prüfauftrag des Bundesrats an die Bundeskanzlei (BK) im Zuge des sogenannten Civic Tech Berichts (Bericht in Erfüllung der Postulate 17.3149 Hausammann und 17.4017 Müller Damian). Die Umsetzung des Beschlusses soll im 2. Quartal 2022 erfolgen.


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