Hanspeter Uster gibt sein Amt als Präsident und Mitglied der AB-BA per Ende Jahr ab

3001 Bern, 01.10.2021 - Hanspeter Uster hat die Gerichtskommission darüber informiert, dass er sein Amt als Präsident und Mitglied der AB-BA per Ende 2021 abgibt. Den Zeitpunkt erachtet Hanspeter Uster nach der Wahl von Dr. Stefan Blättler zum neuen Bundesanwalt und dem vom Parlament angestossenen Prozess zur Revision der Rechtsgrundlagen von Bundesanwaltschaft und AB-BA als ideal.

Hanspeter Uster ist es während seiner Amtszeit als Präsident gelungen, die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) in herausfordernden Zeiten zu führen und zu stärken.

Nebst der anspruchsvollen Führung des Disziplinarverfahrens betreffend den ehemaligen Bundesanwalt konnte die AB-BA ihre laufende Aufsichtstätigkeit stets wahrnehmen und weiter professionalisieren. Unter anderem schloss sie eine tiefgreifende Inspektion über das Generalsekretariat der Bundesanwaltschaft ab. Bis Ende Jahr wird die AB-BA ihren Inspektionsbericht über das für die Steuerung der Fälle zentrale Coaching- und Controllingsystem der Bundesanwaltschaft vorlegen. Beide Berichte und die darin enthaltenen Empfehlungen sollen dem neuen Bundesanwalt als Grundlage dienen, um anstehende Reformen der Bundesanwaltschaft an die Hand zu nehmen.

Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat haben zwischenzeitlich Vorstösse zur Revision der Rechtsgrundlagen der Bundesanwaltschaft und der AB-BA auf Basis der Erkenntnisse der Geschäftsprüfungskommissionen an den Bundesrat überwiesen. Damit haben die eidgenössischen Räte den wichtigen Prozess definitiv angestossen.

Die AB-BA dankt Hanspeter Uster für sein sehr grosses Engagement und wünscht ihm auf seinem weiteren Lebensweg alles Gute.

Gemäss Gesetz konstituiert sich die AB-BA selbst. Über die Nachfolge von Hanspeter Uster als Präsidentin oder Präsident wird die AB-BA demnächst informieren. Die Vorbereitung der Wahl eines neuen AB-BA-Mitglieds durch die Vereinigte Bundesversammlung obliegt der Gerichtskommission.

 

Zur AB-BA:

Die unabhängige Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) umfasst als Kollegialbehörde sieben von der Vereinigten Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählte Mitglieder. Gemäss Gesetz setzt sich die AB-BA aus einer Bundesrichterin, einem Bundesstrafrichter, zwei im Anwaltsregister eingetragene Anwaltspersonen und drei Fachpersonen zusammen. In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder der AB-BA von einem ständigen Sekretariat unterstützt.


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