Gewährleistung der geänderten Verfassungen von sechs Kantonen
Bern, 01.06.2018 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Obwalden, Basel-Landschaft, Tessin, Neuenburg und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 1. Juni 2018 verabschiedeten Botschaft festhält.
Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:
im Kanton Zürich:
- das leistungsfähige Staatsstrassennetz;
im Kanton Obwalden:
- die Einbürgerung;
im Kanton Basel-Landschaft:
- die Finanzbeschlüsse und den Aufgaben- und Finanzplan;
im Kanton Tessin:
- das angemessene Angebot an öffentlichen Dienstleistungen;
im Kanton Neuenburg:
- die Reform der Institutionen;
im Kanton Genf:
- die Volksrechte.
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Herausgeber
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