Bundesrat genehmigt zwei weitere Massnahmen des Programms ZEB

Bern, 23.05.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Mai 2018 im Rahmen des Bahnausbauprogramms „Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur“ (ZEB) die neunte Umsetzungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB genehmigt. Damit werden rund zwanzig Millionen Franken für zwei Ausbauten freigegeben.

Die neunte Umsetzungsvereinbarung mit der SBB beinhaltet zwei Massnahmen in Aarau und in Mendrisio, in die je rund zehn Millionen investiert werden. In Aarau geht es um eine schnelle Weichenverbindung, die erforderlich ist für den 4-Spur-Ausbau zwischen Olten und Aarau. In Mendrisio braucht es eine Perronverlängerung und schnellere Weichen, damit das verdichtete Fernverkehrsangebot die Regionalzüge nicht verdrängt.

ZEB ist das Nachfolgeprojekt von Bahn 2000 und soll bis 2025 realisiert werden. Bisher wurden Vereinbarungen für Massnahmen von insgesamt rund 3,7 Milliarden Franken abgeschlossen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) rechnet mit weiteren Massnahmen im Umfang von rund 1,5 Milliarden im Rahmen von ZEB. Das Parlament hat 2008 dafür 5,4 Milliarden Franken, zuzüglich Teuerung bewilligt. Die Ausbauten von ZEB hängen eng mit dem Ausbauschritt 2025 (AS2025) des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP) zusammen. Dieser ist Bestandteil der im Jahr 2014 von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern angenommenen Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI).


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