Bundesrat revidiert Waffen- und Schiessplatzverordnung

Bern, 22.11.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2017 eine Totalrevision der Waffen- und Schiessplatzverodnung verabschiedet. Dabei hat er insbesondere die Bestimmungen zu den kantonalen Waffenplätzen und zur Bezeichnung der Waffenplätze angepasst.

Die Revision der Waffen- und Schiessplatzverordnung vereinfacht und vereinheitlicht das Entschädigungsmodell, welches das VBS für die Benützung der kantonalen Waffenplätze Aarau (AG), Bern (BE), Colombier (NE), Freiburg (FR), Liestal (BL), Luzern (LU), Reppischtal (ZH), Sion (VS) und Wil bei Stans/Oberdorf (NW) anwendet. Auf der Grundlage eines Mietermodells wird die Entschädigung neu anhand des Gebäudeversicherungswerts berechnet. Diese Änderung führt dazu, dass sich die Entschädigung an die Kantone insgesamt um 2,7 Mio. Fr. auf 18,1 Mio. erhöht. Die Änderung wurde in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet.

Nach dem Militärgesetz ist der Bundesrat für die Bezeichnung der Waffenplätze zuständig. Mit der Revision bezeichnet er diese in Zukunft nur noch im Sachplan Militär und nicht mehr in der Verordnung selbst. Da die Bestimmungen aus der Waffen- und Schiessplatzverordnung des VBS übernommen wurden, wird diese aufgehoben.


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