Bundesrat genehmigt Statuten des Schweizerischen Roten Kreuzes

Bern, 15.11.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. November 2017 die revidierten Statuten des Schweizerischen Roten Kreuzes genehmigt. Sie vereinfachen die Struktur der Organisation.

Die Revision der Statuten des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) erfolgt zur Steigerung der Effektivität und Effizienz der Gremienarbeit. Mit der Revision wird insbesondere die Struktur des SRK vereinfacht und optimiert, was zu einzelnen Kompetenzverschiebungen zwischen den Organen führt. Diese Anpassungen der Revision treten auf den 1. Juli in 2018 Kraft.

Genehmigung des Bundesrates

Die Revision wurde von der Rotkreuzversammlung am 24. Juni 2017 verabschiedet. Gemäss einem Bundesbeschluss von 1951 unterliegen die Statuten sowie deren Änderungen der Genehmigung durch den Bundesrat. Zudem verpflichtet der genannte Bundesbeschluss das SRK, im Kriegsfall den Sanitätsdienst der Armee zu unterstützen. Diese Verpflichtung ist in den revidierten Statuten weiterhin enthalten. Als wichtigste Aufgaben des SRK nennt der Bundesbeschluss weiter den Blutspendedienst für zivile und militärische Zwecke und die Förderung der Krankenpflege.

Die Statuten waren zuletzt 2013 teilrevidiert worden, nachdem in der ersten Hälfte 2012 das Nationale Sekretariat der Rotkreuz-Kantonalverbände in die Geschäftsstelle des SRK eingegliedert wurde.


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