Bund und Kantone erörtern Massnahmen zur Eindämmung der Gesundheitskosten

Bern, 25.08.2017 - Eine finanziell tragbare Gesundheitsversorgung ist eines der Hauptziele von Bund und Kantonen. Der "Dialog Nationale Gesundheitspolitik", die gemeinsame Plattform von Bund und Kantonen, hat sich deshalb an seiner Sitzung vom 24. August 2017 über Massnahmen ausgetauscht, wie der Kostenanstieg im Gesundheitswesen eingedämmt werden kann.

Die Kosteneindämmung im Gesundheitswesen ist dieses Jahr das Schwerpunktthema des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik. Bund und Kantone haben dazu in verschiedenen Bereichen Massnahmen beschlossen oder aufgegleist. 

Der Bundesrat hat im Juli 2017 einen Vorschlag präsentiert zur Zulassung der Ärztinnen und Ärzte, die zulasten der Grundversicherung  abrechnen dürfen. Dieser ermöglicht den Kantonen ein wirksameres Eingreifen zur Eindämmung des Kostenanstiegs, baut auf den Mindestanforderungen an die Ausbildung und Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte für die Berufsausübung auf und erhöht die Anforderungen an die vergütungsberechtigte Tätigkeit. Die Kantone unterstützen die neue Regelung.  

Bund und Kantone sind sich darüber einig, dass die Effizienz der Versorgung gesteigert werden muss. Die Kantone haben im Mai 2017 einstimmig die Förderung «ambulant vor stationär» beschlossen, weil damit Fehlanreize beseitigt und substantielle Einsparungen erzielt werden
können. Der Bundesrat befürwortet eine solche Verlagerung. Ziel ist, eine gesamtschweizerisch gültige Regelung zu finden. Die Kantone lehnen eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen ab, wie sie derzeit im Parlament diskutiert wird, weil sie davon ausgehen, dass damit nur Geld verschoben statt eingespart wird. 

Der Bundesrat hat zudem in seiner Sitzung vom 16. August 2017 entschieden, den Ärztetarif Tarmed anzupassen, weil sich die Tarifpartner nicht auf eine Gesamtrevision einigen konnten. Er hat verschiedene übertarifierte Leistungen angepasst. Die Kantone sind aufgefordert dazu beizutragen, dass die mit diesem Eingriff verbundenen Kosteneinsparungen nicht umgangen werden. Bund und Kantone sind sich einig, dass sich diese Einsparungen in den Prämien 2018 niederschlagen müssen. 

Die Schweizer Bevölkerung profitiert von einer hochstehenden, sehr gut zugänglichen Gesundheitsversorgung. Das Gesundheitssystem ist im internationalen Vergleich eines der besten, aber auch eines der teuersten. Von 1996 bis 2015 musste jedes Jahr pro versicherte Person durchschnittlich vier Prozent mehr für die Vergütung von medizinischen Leistungen und Produkten ausgegeben werden. 2016 sind die Kosten in ähnlichem Rahmen gestiegen. 


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