WEKO untersagt Zusammenschluss von Ticketcorner mit Starticket

Bern, 23.05.2017 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) untersagt das Zusammenschlussvorhaben zwischen Ticketcorner und Starticket. Das neue Unternehmen hätte eine verstärkte marktbeherrschende Stellung erhalten und damit den wirksamen Wettbewerb im Fremdvertrieb von Tickets beseitigt.

Ticketcorner und Starticket bieten Veranstaltern von Konzerten, Shows usw. den Ticketvertrieb an. Diese Dienstleistungen umfassen den physischen und Online-Vertrieb von Tickets (Fremdvertrieb) sowie die Vermarktung von Veranstaltungen (wie Werbung in Medien und Präsenz in sozialen Netzwerken). Anderseits stellen Ticketcorner und Starticket Veranstaltern auch Software-Lösungen zur Verfügung, um den Ticketvertrieb selber vorzunehmen (Eigenvertrieb).

Durch den Zusammenschluss sollte Starticket eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Ticketcorner werden. Die vertiefte Prüfung der WEKO hat ergeben, dass zwar auf dem Markt für Eigenvertrieb keine Probleme vorliegen würden. Hingegen bestehen auf dem Markt für Fremdvertrieb deutliche Anhaltspunkte, dass Ticketcorner bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. Das geplante Zusammenschlussvorhaben hätte es den beiden Unternehmen erlaubt, den Schweizer Markt für Fremdvertrieb von Tickets zu kontrollieren und den wirksamen Wettbewerb zu beseitigen. Zudem hätte die Anbindung der beiden Unternehmen an die zwei grossen Mediengruppen Ringier und Tamedia die Stellung des neuen Unternehmens auf dem Markt verstärkt (konglomerate Effekte).

Im Rahmen der Analyse hat die WEKO die Stellung der zurzeit auf dem Markt tätigen Unternehmen geprüft sowie potentielle Markteintritte von neuen Unternehmen berücksichtigt. Zudem hat die WEKO die Marktentwicklung und die Rolle von Unternehmen wie Spotify, Facebook und Google analysiert. Die WEKO ist zum Schluss gelangt, dass die aktuellen und potentiellen Mitbewerber, trotz technologischen Entwicklungen, nicht im Stande gewesen wären, eine hinreichend disziplinierende Wirkung auf das Verhalten der beiden Unternehmen zu bewirken. Die WEKO konnte auch keine zielführenden Auflagen finden, die erlaubt hätten, das Zusammenschlussvorhaben zu genehmigen. Demzufolge hat die WEKO den geplanten Zusammenschluss untersagt.

Gegenwärtig gehört Ticketcorner AG der Ticketcorner Holding, welche durch die Ringier-Gruppe und die CTS-EVENTIM-Gruppe gehalten wird. Starticket befindet sich im Eigentum der Tamedia AG.

Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
 


Adresse für Rückfragen

Prof. Dr. Vincent Martenet
Präsident
021 692 27 46
079 506 73 87
vincent.martenet@comco.admin.ch

Dr. Rafael Corazza
Direktor
058 462 20 41
079 652 49 57
rafael.corazza@weko.admin.ch

Dr. Olivier Schaller
Vizedirektor
058 462 21 23
079 703 80 07
olivier.schaller@comco.admin.ch



Herausgeber

Wettbewerbskommission
http://www.weko.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-66814.html