Reduktion der Gesundheitskosten durch konsequenten Vollzug des Arbeitsgesetzes

Bern, 23.11.2016 - Nationalrat Max Chopard-Acklin hat am 7. Juni 2010 das Postulat "Senkung der Gesundheitskosten durch die Arbeitsinspektorate" eingereicht und beauftragte damit den Bundesrat, einen Bericht zur Einhaltung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz (Arbeitsgesetz) zu erstellen. In dem am 23. November verabschiedeten Bericht zeigt der Bundesrat auf, dass die Kantone den Vollzug des Arbeitsgesetzes sicherstellen und damit bereits einen wesentlichen Beitrag zur Prävention sowie zur Senkung der Gesundheitskosten leisten.

Es ist unbestritten, dass eine Verbesserung des Vollzugs des Arbeitsgesetzes und eine Optimierung seines Vollzugssystems sowie dessen Finanzierung zu einer weiteren Senkung der Gesundheitskosten beitragen werden. Es ist allerdings schwierig, Aussagen zum Umfang dieser möglichen Reduktion zu machen.

Die kantonalen Arbeitsinspektorate (KAI) vollziehen das Arbeitsgesetz (Gesundheitsschutz) in der Regel kombiniert mit dem Unfallversicherungsgesetz (Arbeitssicherheit). Der Gesetzesdualismus führt in gewissen Bereichen zu Doppelspurigkeiten bezüglich der Oberaufsicht, der Vollzugsorgane, der Kontrollschwerpunkte sowie der Finanzierung von Vollzug und Beratung. Der Bundesrat hat diese Doppelspurigkeiten erkannt und wird die Bemühungen zur Vollzugsoptimierung weiter verfolgen. Grundsätzlich muss aber jede Anpassung, welche in die Richtung einer Intensivierung der Kontrolle geht, vorgängig Gegenstand einer vertieften Untersuchung unter den Blickwinkeln der Effizienz und der administrativen Belastung sein.


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