Bundeskanzlei veröffentlicht Video zur Abstimmung vom 27. November

Bern, 20.10.2016 - Im Hinblick auf die eidgenössische Volksabstimmung vom 27. November 2016 hat die Bundeskanzlei ein Erklärvideo in allen Landessprachen produziert. Dieses Video visualisiert die Abstimmungserläuterungen des Bundesrats und ergänzt die bestehende Abstimmungsinformation.

Am 27. November 2016 entscheiden die Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie(Atomausstiegsinitiative)». Zu dieser Vorlage hat die Bundeskanzlei ein Erklärvideo in allen vier Landessprachen veröffentlicht. Ziel dieses Videos ist es, den Stimmberechtigten auf sachliche, korrekte und leicht verständliche Art zu zeigen, worum es bei dieser Vorlage geht. Der Clip vermittelt die wichtigsten Informationen zur Abstimmungsvorlage mit zeitgerechten Kommunikationsmitteln. Er ergänzt die Abstimmungserläuterungen des Bundesrats sowie die anderen Abstimmungsinformationen auf www.admin.ch.

Dritte Abstimmung mit Videos

Seit der eidgenössischen Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 produziert die Bundeskanzlei Erklärvideos zu den Abstimmungsvorlagen. Die Nutzungszahlen zeigen, dass dieses Angebot auf Interesse stösst. Die Clips zur Abstimmung vom 5. Juni 2016 sind rund 55‘000 Mal angeschaut worden, diejenigen zur Abstimmung vom 25. September 2016 rund 65‘000 Mal. Wie bei den letzten Videos enthält auch der Clip zur Atomausstiegsinitiative Untertitel für Hörbehinderte. Mit einem QR-Code können die Stimmberechtigten direkt von den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats auf das Video zugreifen.

Für Inhalt und Gestaltung des Videos hat die Bundeskanzlei erneut mit dem zuständigen Departement zusammengearbeitet. Die Produktion ist innerhalb der bestehenden Aufgaben mit dem vorhandenen Stellenetat und im Rahmen des ordentlichen Budgets erfolgt. Für den Clip entstanden externe Kosten von rund 6000 Franken (Honorare für Illustrator und Sprecher).

Zeitgemässe Kommunikationsmittel

Verfassung (Art. 180, Abs. 2) und Gesetz (RVOG Art. 10 Abs. 2 und BPR, Art. 10a, Abs. 1 und 2) auferlegen dem Bundesrat eine Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit. Dazu gehört insbesondere die kontinuierliche Information der Stimmberechtigten über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen. Ergänzend zu den bisherigen Informationskanälen, erfüllt der Bundesrat diesen Informationsauftrag auch mit multimedialen Mitteln, um den heutigen Informationsgewohnheiten zu entsprechen. Unter anderem vermittelt er seine Information vermehrt per Videos, die auf dem YouTube-Kanal der Regierung abrufbar sind.


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