Fall 1MDB: Ergänzendes Rechtshilfeersuchen der Bundesanwaltschaft an die malaysischen Behörden

Bern, 05.10.2016 - Ergänzend zum Rechtshilfeersuchen vom Januar 2016 hat die Bundesanwaltschaft (BA) die malaysischen Behörden erneut um Rechtshilfe ersucht. Das Ersuchen erfolgt im Rahmen des Strafverfahrens, welches im August 2015 im Zusammenhang mit dem malaysischen Staatsfonds 1MDB (1Malaysia Development Berhad) eröffnet worden ist. Neue Erkenntnisse liefern Anhaltspunkte, welche auf eine Veruntreuung zum Nachteil des Staatsfonds SRC sowie auf den Betrug nach dem sogenannten „Ponzi-System“ hinweisen.

Durch die Analyse der erhobenen Beweismittel konnte die BA weitere strafbare Handlungen, welche den Finanzplatz Schweiz betreffen, feststellen. Einerseits scheint es die Veruntreuung von Investitionen des Staatsfonds SRC im Bereich der natürlichen Ressourcen in der Höhe von USD 800 Millionen zu geben. Andererseits besteht der Verdacht, dass sowohl die Veruntreuungen beim Staatsfonds SRC als auch bei 1MDB durch den Betrug nach dem sogenannten „Ponzi-System“ (anfängliche Investoren werden mit dem Kapital von neuen Investoren anstatt mit dem rechtmässigen Gewinn der Investition bezahlt) verschleiert wurden. Die mutmassliche Veruntreuung zum Nachteil des Staatsfonds 1MDB war Gegenstand des ersten Rechtshilfeersuchens der BA an die malaysischen Behörden.

Ziel des ergänzenden Rechtshilfeersuchens ist die Erhebung weiterer Beweismittel zur Überprüfung des vorliegenden Sachverhaltes sowie die Unterstützung der malaysischen Behörden, damit allfällige Geschädigte der Straftat ihre Rechte im Schweizer Strafverfahren wahrnehmen können. Das Rechtshilfeersuchen der BA an die malaysischen Behörden vom Januar 2016 ist nach wie vor hängig.

Aufgrund der neuen Verdachtsmomente hat die BA, im Nachgang zum Rechtshilfeersuchen vom April 2016, ein weiteres Ersuchen an die singapurischen Behörden gerichtet.

Stand des Schweizer Strafverfahrens

Am 14. August 2015 hat die BA ein Strafverfahren gegen zwei ehemalige Organe des malaysischen Staatsfonds 1MDB (1Malaysia Development Berhad) und Unbekannt wegen der Straftatbestände Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies StGB), ungetreuer Amtsführung

(Art. 314 StGB), Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) und ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) eröffnet.

Dieses Strafverfahren wurde im April 2016 auf zwei ehemalige Beamte der Vereinigten Arabischen Emirate ausgedehnt, die sich um den Staatsfonds von Abu Dhabi kümmerten. Die beiden ehemaligen Beamten werden des Betruges (Art. 146 StGB), der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB), der ungetreuen Amtsführung (Art. 314 StGB), der Urkundenfälschung (Art. 251 StGB), der Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies StGB) und der Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) beschuldigt.

Der Fokus des von der BA geführten Strafverfahrens liegt auf der Veruntreuung von Geldern des Staatsfonds 1MDB, welche für die Projekte PETROSAUDI, TANJONG / GENTING und ADMIC bestimmt waren, sowie auf der Veruntreuung von Geldern des Staatsfonds SRC im Bereich der natürlichen Ressourcen.

Im Mai 2016 hat die BA aufgrund der Ergebnisse des Enforcementverfahrens der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA ein Strafverfahren gegen die Bank BSI AG wegen des Verdachts auf Mängel in der internen Organisation eröffnet. Aufgrund dieser Mängel konnte die Bank mögliche Straftaten nicht verhindern, welche gegenwärtig im Rahmen des vorliegenden Strafverfahrens der BA untersucht werden.

Bis dato sind im Rahmen des vorliegenden Verfahrenskomplexes der BA vier Personen sowie ein Bankinstitut beschuldigt.

Ferner bestätigt die BA den Erhalt von mittels Rechtshilfeersuchen vom April 2016 in Singapur erhobenen Beweismitteln. Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den malaysischen Behörden bleibt die BA zuversichtlich, dass ihre Rechtshilfeersuchen vollzogen werden.

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