Revision der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von Gütern und für Dienstleistungsaufträge

Bern, 01.09.2016 - Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) hat am 30. Juni 2016 die revidierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von Gütern und diejenigen für Dienstleistungsaufträge genehmigt. Sie treten am 1. September 2016 in Kraft.


Das Ziel der Revision besteht in der Modernisierung, Präzisierung und inhaltlichen Klärung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von Gütern (AGB GB) und jenen für Dienstleistungsaufträge (AGB DL). Die Inhalte wurden hinsichtlich der technologischen, organisatorischen und rechtlichen Gegebenheiten aktualisiert. Wichtige Anliegen aus der Praxis sind ebenso eingeflossen. Gleichzeitig wurden Struktur und Lesbarkeit verbessert sowie eine weitgehende Harmonisierung mit den anderen AGB des Bundes und denjenigen der
Bundesunternehmen (insbesondere der SBB und der Schweizerischen Post) angestrebt.

Die AGB GB und AGB DL enthalten die allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungsaufträgen. Sie dienen als Grundlage für Abschluss, Inhalt und Abwicklung der Beschaffungsverträge. Daneben sind auch künftig abweichende vertragliche Regelungen möglich, welche fallbezogen und bedürfnisgerecht für das jeweilige Beschaffungsgeschäft formuliert werden können. Die revidierten AGB GB und AGB DL werden von den Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung sowie dem ETH-Bereich verwendet.



 


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