Bundeskanzlei produziert drei Abstimmungsvideos

Bern, 18.08.2016 - Im Hinblick auf die eidgenössische Volksabstimmung vom 25. September 2016 hat die Bundeskanzlei zu allen drei Vorlagen Erklärvideos produziert. Diese Videos visualisieren die Abstimmungserläuterungen des Bundesrats und ergänzen die bestehende Abstimmungsinformation.

Am 25. September 2016 entscheiden die Stimmberechtigten über drei Vorlagen: Über die beiden Volksinitiativen «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» und «AHVplus: für eine starke AHV» sowie über das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst. Zu allen drei Vorlagen hat die Bundeskanzlei Erklärvideos veröffentlicht. Ziel dieser Videos ist es, den Stimmberechtigten auf sachliche, korrekte und leicht verständliche Art zu zeigen, worum es bei den jeweiligen Vorlagen geht. Sie vermitteln die wichtigsten Informationen zu den Abstimmungsvorlagen mit zeitgerechten Kommunikationsmitteln. Diese Videos ergänzen die Abstimmungserläuterungen des Bundesrats sowie die anderen Abstimmungsinformationen auf www.admin.ch. 

Fortsetzung des Pilotprojekts  

Mit diesen drei Abstimmungsvideos setzt die Bundeskanzlei das Pilotprojekt fort, das sie anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 lanciert hat. Die beiden Videos zur Änderung des Fortpflanzungsmedizin- und des Asylgesetzes sind gut 55‘000 Mal angeschaut worden. Gegenüber diesen Videos hat die Bundeskanzlei bei den Clips zum 25. September 2016 Verbesserungen in zweierlei Hinsicht vorgenommen: Zum einen wird sie zu allen Videos eine Version mit Untertiteln für Hörbehinderte erstellen; zum andern hat sie die drei Elemente - «Die Vorlage im Detail», «Argumente des Komitees», «Die Empfehlung von Bundesrat und Parlament» - noch expliziter gekennzeichnet. 

Für Inhalt und Gestaltung der Videos hat die Bundeskanzlei erneut mit den zuständigen Departementen zusammengearbeitet. Die Produktion ist innerhalb der bestehenden Aufgaben mit dem vorhandenen Stellenetat und im Rahmen des ordentlichen Budgets erfolgt. Für die drei Clips entstanden externe Kosten von je gut 5000 Franken (Honorare für Illustrator und Sprecher).  

Zeitgemässe Kommunikationsmittel


Verfassung (Art. 180, Abs. 2) und Gesetz (RVOG Art. 10 Abs. 2 und BPR, Art. 10a, Abs. 1 und 2) auferlegen dem Bundesrat eine informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit. Dazu gehört insbesondere die kontinuierliche Information der Stimmberechtigten über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen. Ergänzend zu den bisherigen Informationskanälen, erfüllt der Bundesrat diesen Informationsauftrag auch mit multimedialen Mitteln, um den heutigen Informationsgewohnheiten zu entsprechen. Unter anderem vermittelt er seine Information vermehrt per Videos, die auf dem YouTube-Kanal der Regierung abrufbar sind.


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René Lenzin
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