Die Bedingungen des Freiheitsentzugs weiter verbessern

(Letzte Änderung 23.06.2016)

Bern, 23.06.2016 - Die meisten Personen im Freiheitsentzug werden in der Schweiz korrekt behandelt. Der Europäische Anti-Folter-Ausschuss empfiehlt aber in einem Bericht über seinen letzten Besuch der Schweiz einige Verbesserungen. Der Bundesrat hat heute seine Stellungnahme zu diesen Empfehlungen veröffentlicht.

Eine Delegation des "Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" besichtigte vom 13. bis 24. April 2015 verschiedene Einrichtungen des Freiheitsentzugs in der Schweiz. Der Anti-Folter-Ausschuss inspizierte namentlich die Forensisch Psychiatrische Klinik Basel, das Gefängnis Champ-Dollon und drei Polizeistationen in Genf, den Sicherheitsstützpunkt in Biberbrugg SZ, die Justizvollzugsanstalt Lenzburg, das Gefängnis La Promenade in La Chaux-de-Fonds, die Gefängnisse La Farera und La Stampa in Lugano sowie die Anstalten Hindelbank BE. Dabei unterhielt er sich mit Personen, denen aus strafrechtlichen, strafprozessrechtlichen sowie zivil- und verwaltungsrechtlichen Gründen die Freiheit entzogen ist.

Die grosse Mehrheit der Personen, die von Ordnungskräften festgenommen wurde, ist korrekt behandelt worden, hält der Anti-Folter-Ausschuss in seinem Bericht fest. Im Kanton Genf hat er allerdings Hinweise auf Misshandlungen erhalten. Den Haftbedingungen in den besuchten Strafvollzugsanstalten bescheinigt der Ausschuss ein hohes Niveau, in einem Fall betrachtet er sie als angemessen. Er bedauert allerdings, dass in der Strafanstalt Champ-Dollon weiterhin das Problem der Überbelegung besteht. Der Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen, Kommentaren und Fragen. Der Ausschuss empfiehlt den Schweizer Behörden namentlich, vermehrte Anstrengungen zu unternehmen, um Inhaftierte mit schweren psychischen Störungen nicht in Hochsicherheitsabteilungen, sondern in geeigneten Einrichtungen unterzubringen.

Konsequente Ahndung von Misshandlungen

In seiner mit den Kantonen verfassten Stellungnahme gibt der Bundesrat einen Überblick über die Massnahmen, die den Schutz angehaltener oder verhafteter Personen verbessern sollen. Dazu gehören eine konsequente Untersuchung und Ahndung von Misshandlungen sowie eine Behandlung dieses Themas im Rahmen der Aus- und Weiterbildung. Die Stellungnahme zeigt zudem auf, wie die in der Bundesverfassung verankerten Grundsätze der Achtung der Menschenwürde und der Verhältnismässigkeit in der Strafprozessordnung (StPO) für das Strafverfahren im Einzelnen konkretisiert werden.

Weiter gibt die Stellungnahme Auskunft über das Beschäftigungsangebot in den Strafanstalten und die Möglichkeit des Austausches unter Inhaftierten im Rahmen des Gruppenvollzugs. Ob Inhaftierte - wie vom Ausschuss empfohlen - bei ärztlichen Behandlungen nicht mit Handschellen gesichert werden, hängt für den Bundesrat von den konkreten Umständen ab. Gestützt auf die Erhebungen der interkantonalen Arbeitsgruppe "Kapazitätsmonitoring" planen die Kantone die Schaffung weiterer spezifischer Haftplätze für Personen mit schweren psychischen Störungen, wie aus der Stellungnahme weiter hervorgeht.

Der Anti-Folter-Ausschuss stützt sich auf das "Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe", das von allen Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden ist. Er hat die Schweiz seit 1991 bereits sieben Mal besucht. Der Ausschuss versteht sich nicht als Ankläger, sondern will im Dialog mit den zuständigen Behörden des besuchten Staates die Bedingungen des Freiheitsentzugs verbessern.


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