Pelzdeklaration: Angaben noch nicht überall korrekt

Bern, 14.10.2014 - Seit dem 1. März 2014 überprüft das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Umsetzung der Pelzdeklarationsverordnung. Mehr als 90 Verkaufsstellen wurden kontrolliert. Bei vielen Pelzartikeln besteht noch Nachholbedarf bei der Deklaration der Herkunft und der Gewinnungsart. Insbesondere Pelzfachgeschäfte haben die Verordnung gut umgesetzt.

Die Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten schreibt vor, dass bei allen Pelzen und Pelzprodukten, die in der Schweiz zum Verkauf angeboten werden, Tierart, Herkunft und Gewinnungsart deklariert werden müssen. Ausnahmen bilden Artikel aus Fellen einiger domestizierter Tiere. Die Verordnung ist am 1. März 2013 in Kraft getreten. Nach einer 12-monatigen Übergangsfrist überprüft das BLV seit dem 1. März 2014 stichprobenmässig und risikobasiert am Verkaufspunkt, ob Pelze und Pelzprodukte korrekt beschriftet sind und ob die dazugehörigen Angaben einwandfrei mit dem Produkt übereinstimmen.

Bis Ende August wurden über 90 Geschäfte, Onlinegeschäfte und Versandkataloge überprüft, von welchen insgesamt 48 mit Pelzprodukten handelten. Insbesondere die Pelzfachgeschäfte haben die Verordnung gut umgesetzt und viele Boutiquen besitzen gute Kenntnisse der Pelzdeklarationsverordnung.

Bei den beanstandeten Pelzartikeln fehlte häufig eine vollständige Deklaration. Vor allem bei den Angaben zur Herkunft und Gewinnungsart eines Pelzes oder Pelzproduktes besteht noch Nachholungsbedarf. Für die kommende Herbst- und Wintersaison wird das BLV deshalb verstärkt Kontrollen in Verkaufsstellen durchführen, welche eigentlich nicht auf Pelze spezialisiert sind.


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