EDA ruft Schweizer Botschafter in Syrien zu Konsultationen nach Bern zurück

Bern, 18.08.2011 - Die Schweiz verurteilt die jüngsten Gewaltakte der syrischen Sicherheitskräfte gegenüber der Zivilbevölkerung. Sie hat wiederholt und öffentlich zur Respektierung der Grundfreiheiten aufgerufen. Das Vorgehen der syrischen Sicherheitskräfte ist nicht akzeptabel. Das EDA hat darum den Schweizer Botschafter in Damaskus zu Konsultationen nach Bern zurückgerufen.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat die Ereignisse der letzten Wochen und Monate in Syrien mit grosser Besorgnis verfolgt. Es bedauert insbesondere die zahlreichen  Toten und Verletzten und spricht den Angehörigen der Opfer sein tiefes Mitgefühl aus.

Das EDA fordert die syrischen Behörden auf, die Repression unverzüglich einzustellen und die Grundrechte der  Bevölkerung in Syrien zu achten, namentlich das Recht auf Leben, das Folterverbot, die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit. Es verurteilt insbesondere den Einsatz von Gewalt gegen die Demonstrierenden, die willkürlichen Verhaftungen und die Anwendung von Folter.  

Das EDA verlangt, dass rasch unabhängige Untersuchungen durchgeführt werden, um die genauen Umstände und die Verantwortlichen dieser Gewalttaten zu ermitteln.  

Nachdem zahlreiche Aufrufe der internationalen Gemeinschaft zur Beendung der Gewalt ignoriert wurden, entschied das EDA, den Botschafter der Schweiz in Syrien für Konsultationen nach Bern zurückzurufen. Dieser Entscheid war nötig, weil die Schweiz die systematischen Menschenrechtsverletzungen gegenüber der Zivilbevölkerung durch die syrischen Sicherheitskräfte nicht tolerieren kann. Aufgrund ihrer humanitären Tradition will die Schweiz mit diesem Schritt ein starkes Signal an die syrische Führung senden. Der Rückruf des Botschafters der Schweiz in Damaskus bedeutet jedoch nicht eine Einstellung der diplomatischen Beziehungen. Die Schweizer Botschaft in Damaskus ist offen und führt ihren Geschäftsbetrieb fort. 

Am 18. Mai 2011 hat der Bundesrat in Übereinstimmung mit den von der EU erlassenen Sanktionen eine Verordnung mit Massnahmen gegenüber Syrien verabschiedet und am 24. Mai 2011 sowie am 17. August 2011 erweitert. Diese Massnahmen beinhalten namentlich die Blockierung von Geldern von Personen des syrischen Regimes und dessen Umfeld, Reisebeschränkungen und ein Exportverbot für militärische Güter.   

Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung in Syrien genau. Die Schweizer Botschaft vor Ort steht in engem Kontakt mit den Vertretungen anderer  Staaten und mit den Schweizer Bürgern in Syrien.

Das EDA appelliert an die syrischen Behörden, den ausländischen Medienschaffenden Zugang zu gewähren, damit sie über die Ereignisse berichten können.    


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