USA ersuchen die Schweiz um die Auslieferung von Roman Polanski; Formelles Auslieferungsersuchen beim Bundesamt für Justiz eingetroffen

Bern, 23.10.2009 - Die USA haben die Schweiz um die Auslieferung von Roman Polanski ersucht. Das formelle Auslieferungsersuchen ist gestern Abend beim Bundesamt für Justiz (BJ) eingetroffen.

Der französisch-polnische Filmregisseur war am 26. September 2009 aufgrund eines US-Verhaftersuchens in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft gesetzt worden. Am 22. Oktober 2009 übermittelte die US-Botschaft in Bern innerhalb der vom bilateralen Auslieferungsvertrag vorgesehenen Frist von 40 Tagen dem BJ das formelle Auslieferungsersuchen. Das US-Auslieferungsersuchen stützt sich auf einen Haftbefehl vom 1. Februar 1978 des Superior Court of the State of California for the County of Los Angeles. Das Gericht hatte den Haftbefehl erlassen, weil Polanski an jenem Tag entgegen seiner Zusicherung nicht vor dem Richter erschienen war. Polanski hatte sich in der US-Strafuntersuchung des Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen schuldig bekannt. Er wird von den US-Behörden gesucht, damit das zuständige Gericht eine Strafe für dieses Delikt aussprechen kann.

Das BJ wird das Auslieferungsersuchen an den Kanton Zürich zwecks Anhörung von Roman Polanski weiterleiten. Gestützt auf die Anhörung und auf die Stellungnahme des Anwaltes von Polanski wird das BJ über die Auslieferung entscheiden. Einen Auslieferungsentscheid des BJ kann Polanski beim Bundesstrafgericht sowie beim Bundesgericht als letzte Rekursinstanz anfechten.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch


Herausgeber

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-29650.html