Vorwurf der Falschaussage und Begünstigung: Verfahren eingestellt
Bern, 31.10.2007 - Der ausserordentliche Bundesanwalt Jacques Antenen hat seine Untersuchung gegen einen Mitarbeiter der Bundeskriminalpolizei eingestellt. Sämtliche Vorwürfe konnten ausgeräumt werden, der Betroffene hat sich zu keiner Zeit strafbarer Handlungen schuldig gemacht hat.
Am 15. Januar 2007 erstattete die Direktion des Bundesamts für Polizei (fedpol) Strafanzeige wegen Begünstigung (Art. 305 StGB) und Falschaussage (Art. 307 StGB) gegen einen Inspektor der Bundeskriminalpolizei. Dieser stand im Verdacht, zahlreiche Tatsachen verschwiegen und dadurch die polizeilichen Ermittlungen in einer bedeutenden Angelegenheit unnötig verzögert zu haben. Die Untersuchung des ausserordentlichen Bundesanwalts Jacques Antenen hat ergeben, dass die Vorwürfe gegen den Beschuldigten jeglicher Grundlage entbehren. Das Verfahren wurde daher eingestellt.
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