Jahres- und Kurzaufenthalter: Bundesrat beschliesst Übergangs-Kontingente

Bern, 24.10.2007 - Der Bundesrat hat heute die Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern von ausserhalb der EU/EFTA freigegeben. Mit dieser Freigabe werden die Kontingente nach geltendem Recht bis zum Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes (am 1. Januar 2008) sichergestellt.

Da die aktuellen Höchstzahlen am 31. Oktober 2007 auslaufen, hat der Bundesrat heute die Kontingente bis zum Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes – d. h. bis zum 31. Dezember 2007 freigegeben. Sie bleiben für das Jahr unverändert, nämlich 4'000 Jahres- und 7'000 Kurzaufenthaltsbewilligungen. Die bis dahin nicht benötigten Einheiten verfallen für die Kantone.

Die Begrenzung der Anzahl von Kurz- und Aufenthaltsbewilligungen für Arbeitskräfte aus Drittstaaten gilt auch unter dem neuen Ausländergesetz (AuG). Die Kontingentsperiode wird dann jedoch auf das Kalenderjahr verlegt; dies vereinfacht die Administration und erleichtert statistische Vergleiche.

Die bisherigen Kontingente für Kader und Spezialisten aus Drittstaaten wurden wegen der anhaltend günstigen Wirtschaftsentwicklung stärker als erwartet beansprucht. Die Kurzaufenthaltsbewilligungen dürften bis Ende Oktober nahezu ausgeschöpft werden, die Aufenthaltsbewilligungen zu über vier Fünfteln.

Vor allem wegen der internationalen Beziehungen ist die Wirtschaft auf eine genügende Anzahl von Spezialisten aus Ländern von ausserhalb der EU/EFTA angewiesen. Nebst längerfristig benötigtem Personal werden besonders Fachkräfte im Bereich der Informationstechnologie für kurzfristige Projekte nachgefragt. Mit der heute beschlossenen Kontingentsfreigabe wird sichergestellt, dass der Wirtschaft auch bis zum Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes genügend Bewilligungen für Fachkräfte zur Verfügung stehen.


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