UVG-Revision: Bundesrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Vernehmlassung

Bern, 13.09.2007 - Der Bundesrat hat vom Ergebnis der Vernehmlassung zur Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) Kenntnis genommen und das Eidg. Departement des Innern (EDI) beauftragt, die Botschaft zuhanden des Parlamentes bis im Frühjahr 2008 auszuarbeiten.

Zwei Vorlagen wurden in die Vernehmlassung gegeben: Die Vorlage I enthält die Anpassungen betreffend die Leistungen und die Durchführung der Unfallversicherung. Die Vorlage II behandelt die Organisation der SUVA.

Die Notwendigkeit der Revision des UVG wird in der Vernehmlassung kontrovers beurteilt. Eine Minderheit der Vernehmlasser möchte eine grundsätzliche Diskussion über die Weiterführung der obligatorischen Unfallversicherung führen. Die Mehrheit dagegen spricht sich für die Beibehaltung des heutigen Systems mit privaten Versicherern, Krankenkassen und der SUVA (Teilmonopol) aus.

Nach Meinung des Bundesrates ist an der Revision festzuhalten, da einzelne Punkte wie beispielsweise der Abbau von Überversicherungen nicht weiter hinausgeschoben werden können. Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung kann am bisherigen Konzept von zwei Vorlagen sowie an den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen weitgehend festgehalten werden. Abweichungen betreffen namentlich die vorgeschlagene Limite bei Grossereignissen, wie etwa einem Erdbeben. Sie soll für die Versicherer und die SUVA auf je 2,5 Milliarden Franken festgesetzt werden. Der Mindestinvaliditätsgrad für die Berechtigung einer Rente bleibt unverändert bei 10%. Die Organisation der SUVA soll zusätzlich verbessert werden.

Bezüglich der Nebentätigkeiten der SUVA hat der Bundesrat entschieden, dass ihr die Vermögensverwaltung sowie das Aktiven- und Passivenmanagement nicht erlaubt werden soll. Hinsichtlich der anderen Nebentätigkeiten wie Führung von Rehabilitationskliniken, Schadenabwicklung für Dritte, Dienstleistungen für das Gesundheitswesen, Entwicklung von Sicherheitsprodukten und deren Verkauf, Beratung und Ausbildung im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie Anbieten von Erwerbsausfallzusatzversicherungen hat sich der Bundesrat noch nicht definitiv festgelegt. Er wird dies erst bei Vorliegen von zusätzlichen Informationen anlässlich der Verabschiedung der Botschaft tun.

Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, bis im Frühjahr 2008 die Botschaft zur UVG-Revision zuhanden des Parlamentes vorzubereiten. Das Inkrafttreten der Revision ist frühestens zu Beginn des Jahres 2010 möglich.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Peter Schlegel, Leiter Sektion Unfallversicherung, Tel. 031 322 95 05



Herausgeber

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-14558.html