Bundesrat konkretisiert Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen

Bern, 26.06.2024 - Medienunternehmen sollen für die Nutzung journalistischer Leistungen durch grosse Online-Dienste künftig eine Vergütung erhalten. Der Bundesrat hat am 26. Juni 2024 vom Ergebnis der Vernehmlassung über die Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes (URG) Kenntnis genommen. Der Ergebnisbericht zeigt, dass die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Medienunternehmen in der Sache umstritten ist, in der Umsetzung aber tendenziell begrüsst wird. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird bis im ersten Halbjahr 2025 eine Botschaft ausarbeiten.

Die öffentliche Debatte ist ein wichtiger Bestandteil von Demokratien. Mit der Digitalisierung hat sich diese zu einem wesentlichen Teil ins Internet verlagert. Die Angebote von Suchmaschinen, sozialen Medien und Multimedia-Plattformen basieren dabei weitgehend auf den journalistischen Leistungen klassischer publizistischer Medien. Aufgrund ihrer Kürze sind die verwendeten Text- und Bildvorschauen (sogenannte Snippets) bisher nicht durch das Urheberrecht geschützt. Daher erhalten Medienunternehmen und Medienschaffende von den Anbietern der Online-Dienste heute keine Vergütung für die Nutzung ihrer Leistungen.

Der Vorentwurf, den der Bundesrat im Mai 2023 in die Vernehmlassung geschickt hat, sieht vor, dass grosse Online-Dienste den Medienunternehmen für die Nutzung von Snippets künftig eine Vergütung entrichten müssen. Vergütungspflichtig sein sollen ausschliesslich Online-Dienste, die eine durchschnittliche Zahl von Nutzerinnen und Nutzern von mindestens 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen. Die Verwertung der Rechte an den Medieninhalten soll kollektiv über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen.

Die Vernehmlassung zeigte, dass die Vergütung für die Nutzung von Snippets durch grosse Online-Dienste umstritten ist. Viele Teilnehmende zweifeln den Sinn eines Leistungsschutzrechts für Medienunternehmen an. Insbesondere heben sie hervor, dass die zu erwartenden Einnahmen das Finanzierungsproblem der Medien nicht lösen könnten. Viele Vernehmlassungsteilnehmende befürchten zudem, dass die Einführung eines Leistungsschutzrechtes eine Verschlechterung des Angebots grosser Online-Dienste in der Schweiz zur Folge hätte.

KI vorerst ausgeklammert

Mehrheitlich begrüsst wurde hingegen die geplante Ausgestaltung der neuen Regelung. Die Berücksichtigung von Erfahrungen aus dem Ausland wurde allgemein als sinnvoll eingeschätzt. So sollen etwa die Medienunternehmen nicht einzeln mit den Online-Diensten verhandeln, sondern von einer Verwertungsgesellschaft vertreten werden. Die kollektiv ausgehandelte Vergütung würde für alle betroffenen Medienunternehmen gelten. Davon würden insbesondere kleinere und regionale Medienunternehmen profitieren.

Abgelehnt wurde in der Vernehmlassung hingegen eine Ausdehnung der Vergütungspflicht auf soziale Medien. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden sprach sich auch gegen die Regulierung der urheberrechtlichen Aspekte von Künstlicher Intelligenz im Zusammenhang mit einem Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen aus.

Obwohl die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Medienunternehmen in der Sache umstritten ist, lässt der Bundesrat eine Botschaft ausarbeiten, um so dem Parlament die Möglichkeit zur Meinungsäusserung und politischen Entscheidung zu geben. Diese soll im ersten Halbjahr 2025 vorliegen.


Adresse für Rückfragen

Emanuel Meyer, Leiter Rechtsdienst Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, T +41 31 377 72 23



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