Verfahren betreffend die Fifa (27.05.2015)

Die Justizministerin, Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, hat heute Morgen den Bundesrat über ein Rechtshilfeverfahren mit den USA informiert. Die USA haben beim Bundesamt für Justiz gestützt auf einen bilateralen Auslieferungsvertrag mit der Schweiz ein Gesuch auf Auslieferung von verschiedenen Personen gestellt, die sich
derzeit im Zusammenhang mit dem Fifa-Kongress in der Schweiz aufhalten. Sieben Fussball-Funktionäre wurden heute Morgen von der Kantonspolizei Zürich in Auslieferungshaft gesetzt. Sie werden gemäss US-Haftersuchen verdächtigt, Bestechungsgelder in Millionenhöhe angenommen zu haben. Die verhafteten Personen durchlaufen nun ein Auslieferungsverfahren gemäss den gesetzlichen Grundlagen.

Die Schweiz kommt mit der Durchführung dieses Auslieferungsverfahrens ihren staatsvertraglichen Verpflichtungen nach. Der Bundesrat verurteilt jegliche Form von Korruption. Er kann sich zu den konkreten Vorwürfen gegenüber den verhafteten Personen und zum laufenden Verfahren nicht weiter äussern. Es gilt die Unschuldsvermutung. Ich verweise Sie in diesem Zusammenhang auf bereits publizierte Medienmitteilungen und für weitere Auskünfte an das zuständige Bundesamt für Justiz.

Ein zweites Verfahren, das die Bundesanwaltschaft über die Vergabe der WM von 2018 und 2022 (Russland und Katar) durchführt, steht nicht im Zusammenhang mit dem Rechtshilfeverfahren mit den USA, von dem ich vorhin sprach. Zu weiteren Auskünften zu dieser Strafuntersuchung verweise ich Sie an die zuständige Bundesanwaltschaft – auch dazu wurde bereits eine Medienmitteilung publiziert.

Stellungnahme von Bundesratssprecher André Simonazzi anlässlich der Medienkonferenz des Bundesrates vom 27.05.2015 (Französisch und Deutsch).

Letzte Änderung 28.12.2015

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