Botschaft zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029 verabschiedet

Bern, 19.06.2024 - Der Bundesrat hat am 19. Juni 2024 die Botschaft zu den drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026 bis 2029 verabschiedet. In diesen vier Jahren will er eine Gesamtsumme von 13’817 Millionen Franken zu Gunsten der Landwirtschaft einsetzen. Er will insbesondere die Investitionen in die Produktionsgrundlagen stärken.

Mit der parlamentarische Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» und mit der Agrarpolitik 2022+ hat das Parlament zwei grössere Änderungen des Landwirtschaftsgesetzes verabschiedet. Nun will der Bundesrat für Stabilität auf Gesetzesstufe sorgen. Er unterbreitet deshalb dem Parlament eine Botschaft zu den drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026 bis 2029 ohne Revision des Landwirtschaftsgesetzes. Die Gesamtsumme der drei Zahlungsrahmen soll 13'817 Millionen Franken betragen. Der Grossteil dieser Mittel entfällt mit 10'988 Millionen weiterhin auf die Direktzahlungen. Für Produktion und Absatz sind 2'139 Millionen und für die Produktionsgrundlagen 690 Millionen vorgesehen.

Mehr Mittel für notwendige Anpassung an klimabedingte Herausforderungen

Der Bundesrat schlägt vor, die notwendige Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an die Folgen des Klimawandels stärker zu unterstützen. Zu diesem Zweck sollen mehr Mittel für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen (+86 Mio. CHF) und die Züchtung von krankheitsresistenten Kulturen und Sorten wie auch für den nachhaltigen Pflanzenschutz (+24 Mio. CHF) eingesetzt werden. Auf diese Weise will der Bundesrat die Resilienz der Lebensmittelversorgung und die Ernährungssicherheit langfristig verbessern. Dies sind auch zentrale Anliegen von Parlament und Bundesrat für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2030.

Die Gesamtsumme liegt um 230 Millionen Franken oder 1,6 Prozent tiefer als in der laufenden Periode (2022 bis 2025). Diese Differenz ist insbesondere auf die Kürzungen zurückzuführen, die der Bundesrat im Voranschlag 2025 vorsieht. Somit soll auch die Landwirtschaft einen Sparbeitrag leisten, damit der ordentliche Haushalt um rund 2 Milliarden Franken entlastet und die Schuldenbremse im Budget 2025 eingehalten werden kann.

In der Vernehmlassung wurde die inhaltliche Stossrichtung des Bundesrats grossmehrheitlich unterstützt. Eine Mehrheit der Stellungnehmenden hat es jedoch abgelehnt, dass die Erhöhung der Mittel für die Strukturverbesserung und die Pflanzenzucht innerhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen kompensiert wird. Aufgrund der angespannten Situation der Bundesfinanzen hält der Bundesrat an der Kompensation fest.  

Zahlungsrahmen sind von der Bundesversammlung für mehrere Jahre festgesetzte Höchstbeträge von Voranschlagskrediten für bestimmte Ausgaben. Die definitiven Voranschlagskredite müssen jährlich im Voranschlag beantragt und vom Parlament beschlossen werden.


Adresse für Rückfragen

Kommunikationsdienst GS-WBF
info@gs-wbf.admin.ch
+41 58 462 20 07



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-101486.html