Bundesrat: Fahrassistenzsysteme sollen in Verkehrskunde-Kurs integriert werden

Bern, 07.06.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Juni 2024 für zwei Revisionen von Verordnungen aus dem Strassenverkehrsbereich die Vernehmlassung eröffnet. Er will zum einen die Fahrausbildung modernisieren. Neu soll der Kurs über Verkehrskunde die Fahrassistenz- und Automatisierungssysteme thematisieren. Zum anderen will der Bundesrat die Signalisationsverordnung überarbeiten. Neu sollen die Bestimmungen über zweisprachige Autobahntafeln auf Verordnungsstufe geregelt werden. Die Vernehmlassung zu beiden Revisionen dauert bis zum 30. September 2024.

Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zu einer Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) eröffnet. Er will die Ausbildung für angehende Lenkerinnen und Lenker an die technologischen Entwicklungen anpassen. Neu soll im Kurs über Verkehrskunde der sichere Einsatz von Fahrassistenz- und Automatisierungssystemen vermittelt werden.

Der Bundesrat will ausserdem, dass der Kurs über Verkehrskunde künftig vor der Anmeldung zur Theorieprüfung besucht werden muss. Dadurch soll die Verkehrssicherheit erhöht werden, da das im Kurs erworbene Wissen bereits ab der ersten Lernfahrt vorhanden ist.

Mit der Revision der Signalisationsverordnung (SSV) will der Bundesrat alle wichtigen Vorschriften für Signale und Bodenmarkierungen auf Verordnungsstufe regeln. Heute sind viele Regelungen in technischen Normen festgehalten. Ziel ist es unter anderem diese Normen, insbesondere die darin enthaltenen Signale im Strassenverkehrsrecht sichtbarer zu machen.

Neu sollen auch die Bestimmungen über Autobahntafeln mit Ortsbezeichnungen in zwei Amtssprachen in der Signalisationsverordnung festgehalten werden. Mit dieser Änderung setzt der Bundesrat einen parlamentarischen Vorstoss um.

Die Vernehmlassung zur Revision der beiden Verordnungen beginnt am 7. Juni 2024 und dauert bis zum 30. September 2024.


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