Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur revidierten Jagdverordnung

Bern, 27.03.2024 - Um Konflikte zwischen Alpwirtschaft und Wolf zu mindern, revidierte das Parlament im Dezember 2022 das Jagdgesetz. Es beschloss dabei eine präventive Regulierung des Wolfbestands und stärkte Wildtierkorridore und -lebensräume. Der Bundesrat hat am 27. März 2024 die Vernehmlassung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen des Jagdgesetzes eröffnet.

Das Parlament revidierte 2022 das Jagdgesetz in mehreren Bereichen. So ermöglicht das Gesetz neu die präventive Regulierung des Wolfsbestands. Um die Konflikte zwischen Alpwirtschaft und Wolf rasch zu mindern, setzte der Bundesrat diesen Teil der Jagdverordnung bereits per 1. November 2023 befristet in Kraft, worauf die Kantone im vergangenen Dezember und Januar erstmals präventiv in den wachsenden Wolfsbestand eingriffen (siehe auch Kasten).

Die Gesetzesrevision bringt darüber hinaus folgende weitere Änderungen mit sich: Eingriffe bei geschützten Arten (Biber, Steinbock), Neuorganisation des Herdenschutzes, Verhütung und Vergütung von Biberschäden an Infrastrukturen, finanzielle Hilfe für den Umgang mit Konfliktarten, Schaffung von Wildtierkorridoren von überregionaler Bedeutung, finanzielle Unterstützung für den Lebensraumschutz in nationalen Schutzgebieten sowie eine Stärkung der Beratung der Kantone im Umgang mit Arten, die Konflikte verursachen.

Die revidierte Jagdverordnung konkretisiert diese Änderungen. Am 27. März 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung dazu eröffnet. Sie dauert bis am 5. Juli 2024. Vorgesehen ist, dass die angepasste Jagdverordnung am 1. Februar 2025 in Kraft tritt. Mit der Vorlage setzt der Bundesrat sowohl Anliegen der Nutztierhaltung als auch zum Schutz der Lebensräume wildlebender Säugetiere und Vögel um.

Die Änderungen in der Jagdverordnung im Detail

Präventive Regulation des Wolfsbestands: Die Jagdverordnung sieht vor, dass die Kantone jedes Jahr vom 1. September bis 31. Januar den Wolfsbestand präventiv regulieren können, also bevor die Wölfe Schäden angerichtet haben. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) muss den Regulationsgesuchen der Kantone zustimmen. Auch die Steinbockkolonien können im Herbst präventiv reguliert werden.

Gemäss der neuen Jagdverordnung können die Kantone während der Sommermonate schadenstiftende Wolfsrudel reaktiv regulieren, also nachdem Schaden entstanden ist. Diese Abschüsse verfügen die Kantone, nach vorgängiger Zustimmung des BAFU. Die Kantone können einzelne Wölfe, die eine Gefährdung für Menschen darstellen, abschiessen. Hier ist keine Zustimmung des BAFU notwendig.

Verhütung und Vergütung von Wildschäden: In der revidierten Jagdverordnung soll die Verhütung und Vergütung von Wildschäden klarer geregelt werden. Es geht dabei um Schäden, die Grossraubtiere an Nutztieren anrichten und um Schäden, die Biber an Infrastrukturanlagen verursachen. Dazu sollen die zumutbaren Massnahmen zur Verhütung von Schäden und die Vergütung allfälliger Schäden definiert werden.

Neuregelung Herdenschutz: Die im Jagdgesetz festgelegte Neuregelung der Organisation des Herdenschutzes wird konkretisiert. Vorgesehen ist, dass die Kantone mehr Kompetenzen erhalten und dass die administrativen Abläufe vereinfacht werden.

Stärkung Wildtierkorridore: Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung sollen im Einvernehmen mit den Kantonen in einem nationalen Inventar verankert werden. Zudem sollen Massnahmen festgelegt werden, damit die Durchgängigkeit dieser Schlüsselstellen für Wildtierwanderungen erhalten und wieder hergestellt wird.

Förderung Wildtier-Lebensräume: Es soll geregelt werden, wie der Bund die Förderung der Lebensräume in eidgenössischen Jagdbanngebieten sowie in eidgenössischen Wasser- und Zugvogelreservaten finanziell unterstützt.

Beratung bei Wildtier-Konflikten: Die revidierte Jagdverordnung sieht vor, dass die Aufgaben der bestehenden Dokumentationsstelle ausgeweitet werden, insbesondere um die Beratung der Kantonsbehörden bei der Lösung von Wildtier-Konflikten zu verstärken.

Erstmalige präventive Regulierung des Wolfsbestandes

Die Kantone haben im Dezember 2023 und Januar 2024 erstmals präventiv in den Wolfsbestand eingegriffen. Sie vollzogen damit die vom Bundesrat am 1. November 2023 entsprechend angepasste Jagdverordnung. Der Bundesrat hatte die Ausführungsbestimmungen eines ersten Teils des vom Parlament 2022 revidierten Jagdgesetzes per 1. Dezember 2023 befristet in Kraft gesetzt.

Während der ersten präventiven Regulierung des Wolfsbestands haben die Kantone insgesamt 38 Wölfe geschossen. Zu Beginn der präventiven Regulierung gab es in der Schweiz über 30 Wolfsrudel und mehr als 300 Wölfe. Heute sind es immer noch rund 30 Rudel und rund 250 Wölfe.

Die Anzahl der insgesamt abgeschossenen Wölfe entspricht knapp der Hälfte der Anzahl, zu welcher das BAFU die Zustimmung gegeben hatte. Insgesamt hatte das BAFU die Zustimmung gegeben zum Abschuss von 12 ganzen Rudeln sowie dem Abschuss von bis zu zwei Dritteln der Jungwölfe in 6 weiteren Rudeln.

Aufgrund von Beschwerden von Umweltschutzorganisationen mussten die Kantone Graubünden und Wallis im Dezember die Abschüsse teilweise sistieren.

Die Wirkung der Regulation wird sich erst im nächsten Alpsommer beurteilen lassen. Klar ist, dass die Wolfsbestandsregulierung zur Daueraufgabe wird.

In Gebieten mit Wölfen bleibt guter Herdenschutz zentral. Wie bis anhin unterstützt der Bund den Herdenschutz finanziell. Für 2024 hat das Parlament dafür rund 7,5 Mio. Fr. gesprochen.


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