Internationale Operation im Bereich Geldautomatensprengungen

(Last modification 10.09.2024)

Bern, 10.09.2024 - Am 6. September 2024 wurden mehrere mutmassliche Mitglieder einer international agierenden kriminellen Gruppierung in Frankreich festgenommen. Gemäss aktuellem Stand der Ermittlungen könnte die Gruppierung mit rund zehn Geldautomatensprengungen in der Schweiz in Verbindung stehen. Die Bundesanwaltschaft (BA) und fedpol haben massgeblich zum Erfolg der umfassenden internationalen Ermittlungen beigetragen.

Die JIRS (Juridiction interrégionale spécialisée) von Nancy hat gestern in einer Medienmitteilung über die am 6. September erfolgten Festnahmen von 13 mutmasslichen Mitgliedern einer international agierenden kriminellen Gruppierung im Osten Frankreichs informiert. In diesem Zusammenhang können die BA und fedpol mitteilen, dass die Festnahmen in Frankreich das Ergebnis intensiver internationaler Ermittlungen in Frankreich, der Schweiz und Deutschland sind, zu welchen fedpol und die BA massgeblich beigetragen haben. Die internationale Zusammenarbeit erstreckte sich über mehrere Monate und beinhaltete insbesondere einen intensiven Austausch von Informationen über die Polizeikanäle der involvierten Länder und eine Koordination auf Ebene der Staatsanwaltschaften. Ende Juni 2024 nahmen die BA und fedpol an einem Treffen der französischen und deutschen Partner teil, bei dem eine gemeinsame Ermittlungsstrategie festgelegt wurde.

Die 13 festgenommenen Personen werden verdächtigt, zu einer kriminellen Gruppierung zu gehören, die mutmasslich in zahlreiche Geldautomatensprengungen in Frankreich, der Schweiz und Deutschland involviert ist. Gemäss aktuellem Stand der Ermittlungen wird die Gruppe verdächtigt, in den vergangenen Monaten rund zehn Geldautomatensprengungen in der Schweiz verübt zu haben. In diesem Zusammenhang führt die BA zurzeit mehrere Strafverfahren in enger Zusammenarbeit mit fedpol und den jeweiligen Kantonspolizeien. Die Ermittlungen in der Schweiz und in den involvierten Ländern werden zurzeit mit dem Ziel fortgesetzt, die Rollen und die genaue Beteiligung der festgenommenen Personen zu klären. Die gute Zusammenarbeit der Partner auf internationalem Niveau wird fortgeführt. Wie immer gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Dieser bedeutende Erfolg bestätigt, dass die Täter von Geldautomatensprengungen in der Schweiz oft über Kantons- und Landesgrenzen hinweg agieren. Es handelt sich somit um ein internationales Phänomen, das auch vor der Schweiz nicht Halt macht. Dies macht die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz und im Ausland so entscheidend. Die BA und fedpol bedanken sich bei den internationalen und nationalen Partnern für die ausgezeichnete Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit.

Strafverfahren der BA zu Geldautomatensprengungen in der Schweiz

Die BA ist bei Angriffen auf Geldautomaten grundsätzlich immer dann zuständig, wenn Sprengstoff zur Anwendung kommt. Die Strafverfolgung in Bezug auf alle anderen Fälle – beispielsweise beim Einsatz von Gas oder Werkzeugen wie Brechstangen oder Kreissägen – fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Seit ca. zwei bis drei Jahren stellt die BA eine Zunahme von Fällen fest, bei welchen Geldautomaten unter Verwendung von Sprengstoff aufgebrochen werden. Die BA führt in diesem Zusammenhang zurzeit Strafverfahren zu rund 100 Fällen. Weitere Informationen und Zahlen sind auch auf der Website von fedpol zu finden.


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