Investitionsschutzabkommen mit Indonesien ist am 1. August 2024 in Kraft getreten

Bern, 02.08.2024 - Das neue bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Indonesien ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Die eidgenössischen Räte haben dem Abkommen im Dezember 2023 zugestimmt. Das Abkommen schliesst die Vertragslücke, welche seit dem Ausserkrafttreten des früheren Abkommens im Jahr 2016 bestand.

Das Abkommen gewährt Schweizer Investitionen in Indonesien - wie auch umgekehrt indonesischen Investitionen in der Schweiz - Schutz vor politischen Risiken. Konkret schützt es vor staatlicher Diskriminierung und unrechtmässigen Enteignungen und sichert den freien Transfer für Zahlungen im Zusammenhang mit Investitionen. Streitbeilegungsverfahren ermöglichen es den Staaten und den Investoren, die Einhaltung des Abkommens wenn nötig vor einem internationalen Schiedsgericht geltend zu machen.

Neuer Verhandlungsansatz

Beim Investitionsschutzabkommen mit Indonesien handelt es sich um das erste Abkommen der Schweiz, welches auf einem neuen Verhandlungsansatz beruht. Im Vergleich zu früher abgeschlossenen Abkommen enthält es zusätzliche Bestimmungen, um den Ermessensspielraum der Schiedsgerichte bei der Auslegung und Anwendung des Abkommens einzuschränken. Zudem tragen spezifische Bestimmungen zum Regulierungsrecht der Staaten, zur sozialen Verantwortung der Unternehmen und zur Korruptionsbekämpfung dazu bei, die Ziele des Investitionsschutzes mit jenen der nachhaltigen Entwicklung zu vereinen. 

Die Schweiz gehört mit einem Bestand von über 1'318 Milliarden Franken Direktinvestitionen im Ausland weltweit zu den zehn grössten Kapitalexporteuren. Sie verfügt über ein Netz von mehr als 110 bilateralen Investitionsschutzabkommen. Indonesien gehört zu den wichtigsten Destinationen für Schweizer Direktinvestitionen in Asien. Der Kapitalbestand der Schweizer Direktinvestitionen in Indonesien betrug per Ende 2022 mehr als 1,8 Milliarden Franken.

Die eidgenössischen Räte haben das Abkommen im Dezember 2023 genehmigt. Nachdem beide Vertragsparteien ihre Ratifikationsverfahren abgeschlossen haben, ist das Abkommen am 1. August 2024 in Kraft.


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