Hausdurchsuchung im Kreis 4 in Zürich wegen Verdachts auf illegales Spielbankenspiel

Bern, 19.09.2024 - Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) beauftragte die Stadtpolizei Zürich, in der Nähe der Langstrasse ein Lokal zu durchsuchen. Die ESBK vermutete dort illegale Geldspiele. Die Hausdurchsuchung war erfolgreich: Die Polizei stellte diverse Gegenstände sicher und befragte zwei Personen.

Am 18.09.2024 durchsuchte die Stadtpolizei Zürich im Auftrag der ESBK ein Lokal an der Brauerstrasse wegen des Verdachts auf illegales Spielbankenspiel. Die ESBK hatte anonyme Hinweise über die illegale Durchführung von Geldspielen in diesem Lokal erhalten. Das Aufstellen von Geldspielautomaten mit Spielbankenspielen ist nur konzessionierten Spielbanken erlaubt.

Die Polizei beschlagnahmte fünf Computer, zwei Monitore zur Videoüberwachung, einen Video-Observer, einen Router, eine funkgesteuerte Steckdose sowie 100 Schweizer Franken. Bei der Durchsuchung waren zwei Personen im Lokal, welche von der Polizei befragt wurden.

Die ESBK untersucht nun den Sachverhalt. Sie wertet die sichergestellten Geräte und die Aussagen der befragten Personen aus. Die beschuldigten Personen werden sich wegen Verstössen gegen das Geldspielgesetz verantworten müssen. Dieses sieht für das Betreiben illegaler Spielbankenspiele Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor.


Adresse für Rückfragen

Nicole Odermatt, Fachstelle Kommunikation, T +41 58 463 58 78, nicole.odermatt@esbk.admin.ch


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Eidgenössische Spielbankenkommission
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Letzte Änderung 08.12.2021

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