Der Bundesrat lehnt die «Feuerwerksinitiative» ab

Bern, 16.10.2024 - Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» verabschiedet. Er empfiehlt dem Parlament, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen, da Kantone und Gemeinden bereits über die Rechtsgrundlagen verfügen, um Feuerwerke einzuschränken.

Die am 3. November 2023 eingereichte Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» verlangt einen stärkeren Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt vor Lärm und Emissionen von Feuerwerk. Sie will insbesondere den Verkauf und die Verwendung von lauten Feuerwerkskörpern für Private verbieten. Feuerwerkskörper, die keinen Lärm erzeugen wie bengalische Feuer oder Vulkane, könnten weiterhin verkauft werden. Zudem könnten die Kantone für überregionale Veranstaltungen, etwa für 1.-August-Feiern, Ausnahmebewilligungen erteilen.

Die Initiative geht dem Bundesrat zu weit

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass lärmerzeugendes Feuerwerk negative Auswirkungen auf die Umwelt oder auf Menschen und Tiere haben kann. Diese Auswirkungen sind aber zeitlich und örtlich begrenzt. Für viele Menschen gehört das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zur Tradition. Sie werden beispielsweise bei der 1. August-Feier oder bei Silvester eingesetzt. Zudem verfügen die Kantone und Gemeinden bereits über die Rechtsgrundlagen, um den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerk bei Bedarf einzuschränken. Davon machen heute viele Städte und Gemeinden Gebrauch, indem sie die Verwendung zeitlich und/oder örtlich einschränken oder eine Bewilligung voraussetzen.

Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass neue Einschränkungen bei der Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörpern nicht nötig sind. Er empfiehlt dem Parlament daher, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.


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