13. AHV-Rente: Bundesrat beschliesst Eckwerte zur Umsetzung und Finanzierung

Bern, 14.08.2024 - Der Bundesrat hat nach der Vernehmlassung die Eckwerte für die Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente an seiner Sitzung vom 14. August 2024 festgelegt. Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 ausbezahlt und von Beginn an nachhaltig finanziert werden. Die zusätzlichen Ausgaben steigen bis 2030 auf knapp 5 Milliarden Franken jährlich. Um den AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht zu halten, soll die Mehrwertsteuer erhöht werden. Das effektive Ausmass der Erhöhung wird der Bundesrat im Herbst 2024 auf der Basis der neuen AHV-Finanzperspektiven festlegen. Im Herbst wird er die Botschaft verabschieden, sodass das Parlament die Beratung in der Wintersession 2024 aufnehmen kann.

Die Kosten der 13. Altersrente liegen 2026 bei rund 4.2 Milliarden und 2030 bei knapp 5 Milliarden Franken. Die am 6. August mitgeteilte Korrektur der AHV-Finanzperspektiven hat auf sie nur einen geringen Einfluss. Das Umlageergebnis der AHV wird mit der Einführung der 13. Rente wie schon zuvor kommuniziert ab 2026 negativ, wobei das Defizit nach neuen Berechnungen des BSV in den Folgejahren weniger schnell ansteigt.

Auch unter diesen neuen Rahmenbedingungen kommt der Bundesrat in seinen Erwägungen zum Ergebnis, dass gleichzeitig mit der Umsetzung der 13. Altersrente auch ihre Finanzierung sichergestellt werden soll. Je länger eine Zusatzfinanzierung hinausgezögert wird, desto rascher sinkt der Stand des AHV-Ausgleichsfonds.

Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützte die Finanzierungsvariante, die höhere Lohnbeiträge und höhere Mehrwertsteuer kombiniert. Weil der Finanzierungsbedarf aufgrund der angepassten AHV-Finanzperspektiven nun aber geringer ausfällt als erwartet, erachtet der Bundesrat eine alleinige Erhöhung der Mehrwertsteuer als die angemessenere Lösung. Sie soll die Zusatzkosten der 13. AHV-Rente zusammen mit dem auf 19.5 Prozent der AHV-Ausgaben angepassten Bundesbeitrag soweit decken, dass im Jahr 2030 ein Fondsstand von 100% der AHV-Ausgaben erreicht wird. Den effektiven Satz wird der Bundesrat im Herbst 2024 auf der Basis der neuen AHV-Finanzperspektiven festlegen.

Bundesanteil an AHV-Ausgaben soll auf 19.5 Prozent sinken

Heute finanziert der Bund einen Anteil von 20.2 Prozent der jährlichen AHV-Ausgaben. Trotz der mehrheitlichen Ablehnung in der Vernehmlassung hält der Bundesrat angesichts der finanziellen Lage des Bundes an der Senkung des Bundesanteils fest. Der Beitrag des Bundes soll auf 19.5 Prozent reduziert werden. Damit trägt der Bundeshaushalt 2030 rund 500 Mio. Fr. an die 13. AHV-Rente bei.

Jährliche Auszahlung der 13. Rente im Dezember

Die 13. Altersrente soll jährlich im Dezember an alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente ausbezahlt werden. Die jährliche Auszahlung respektiert den in der Abstimmung ausgedrückten Volkswillen und wird von einer deutlichen Mehrheit in der Vernehmlassung unterstützt.

Botschaft zuhanden des Parlaments folgt im Herbst

Der Bundesrat verfolgt einen straffen Zeitplan, um die Umsetzung und Finanzierung der 13. Altersrente bis 2026 sicherzustellen. Er wird im Herbst 2024 die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden. So kann dieses in der Wintersession 2024 und in der Frühjahrssession 2025 über die Vorlage beraten.

Die Gesetzesänderungen für die Umsetzung der 13. Rente und für deren Finanzierung bilden ein Paket mit zwei separaten Vorlagen. Dadurch stellt der Bundesrat sicher, dass die Gesetzesanpassungen zur Umsetzung des Volksentscheids in Kraft treten können, auch wenn es bei der Finanzierung zu Verzögerungen kommen sollte. Über eine Änderung der Mehrwertsteuer muss zwingend das Stimmvolk befinden, gegen die Gesetzesänderungen kann das Referendum ergriffen werden.


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