Bundesrat stellt Fortschritte der Finanzbranche bei Verhinderung von Greenwashing fest

Bern, 19.06.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 die neuen Selbstregulierungen der Finanzbranche gegen Greenwashing zur Kenntnis genommen. Diese stellen einen Fortschritt in der Umsetzung der Position des Bundesrates zur Verhinderung von Greenwashing im Finanzbereich dar. Der Bundesrat wird weitere staatliche Vorschriften unter Berücksichtigung der laufenden regulatorischen Entwicklungen in der Europäischen Union prüfen.

Im Dezember 2022 veröffentlichte der Bundesrat seine Position zur Verhinderung von Greenwashing im Finanzsektor. Der Begriff bezeichnet die Täuschung von Kundinnen und Kunden bezüglich nachhaltiger Eigenschaften von Finanzprodukten und -dienstleistungen. Nach einem Austausch mit den betroffenen Behörden, Dachverbänden und Nichtregierungsorganisationen teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) dem Bundesrat im Oktober 2023 mit, dass es ihm bis Ende August 2024 einen Verordnungsentwurf zur Umsetzung dieser Position vorlegen werde. Sollte der Finanzsektor jedoch Selbstregulierungen vorweisen, die die Position des Bundesrates wirksam umsetzen, würde das EFD auf regulatorische Arbeiten verzichten. Das EFD hat seither die Regulierungsarbeiten eingeleitet und interessierte Kreise konsultiert.

Der Bundesrat hat nun von den weiterentwickelten und neuen Selbstregulierungen Kenntnis genommen, die von der Schweizerischen Bankiervereinigung, der Asset Management Association Switzerland und dem Schweizerischen Versicherungsverband verabschiedet wurden. Diese Selbstregulierungen werden demnächst publiziert und in Kraft gesetzt, wobei Übergangsfristen zur Umsetzung bis zum 1. Januar 2027 gelten. Die Selbstregulierungen setzen verschiedene Aspekte der Position des Bundesrates um. Insbesondere setzen die Selbstregulierungen Vorgaben für die Definition von nachhaltigen Anlagezielen, die Beschreibung der angewendeten Nachhaltigkeitsansätze, die Rechenschaftspflicht darüber und die Prüfung der Umsetzung durch einen unabhängigen Dritten um. Offene Punkte verbleiben hinsichtlich der Erfüllung der Selbstregulierungen durch Anwendung von EU-Recht sowie hinsichtlich des zulässigen Referenzrahmens für Nachhaltigkeitsziele und der Durchsetzbarkeit.

Unter Berücksichtigung dieser Fortschritte, der laufenden Arbeiten der Europäischen Union zur Änderung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) und der grossen Bedeutung des europäischen Marktes für den Schweizer Finanzplatz verzichtet der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt auf eine staatliche Regulierung gegen Greenwashing im Finanzsektor. Er beauftragt jedoch das EFD, den Handlungsbedarf hinsichtlich einer vollständigen Umsetzung der Position des Bundesrates neu zu evaluieren, sobald die Europäische Union allfällige Änderungen ihrer SFDR veröffentlicht hat, jedoch bis spätestens Ende 2027.


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