Sozialversicherungsabkommen mit Albanien tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft

Bern, 27.09.2023 - Das am 18. Februar 2022 von Bundesrat Alain Berset in Tirana unterzeichnete Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Albanien tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft. Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in den Bereichen Alter, Hinterlassene und Invalidität und regelt insbesondere die Auszahlung von Renten ins Ausland. Damit werden auch die wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz mit Albanien unterstützt.

Das Abkommen regelt die Beziehungen zwischen der Schweiz und Albanien im Bereich der sozialen Sicherheit. Es entspricht den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen und richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Abgedeckt werden die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge, in der Schweiz also die AHV und IV.

Das Abkommen gewährleistet eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten sowie den erleichterten Zugang zu Leistungen und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland. Das Abkommen fördert ausserdem den wirtschaftlichen Austausch zwischen den beiden Staaten und die Vermeidung von Doppelbelastungen, indem es die Entsendung von Personal in den anderen Vertragsstaat erleichtert. Es enthält wie alle Sozialversicherungsabkommen, welche die Schweiz in den letzten Jahren abgeschlossen hat, eine Grundlage für die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Missbräuchen.


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