Energie: Bundesrat legt für den Winter 2023/24 wiederum ein freiwilliges Gassparziel fest

Bern, 22.09.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. September 2023 für das bevorstehende Winterhalbjahr – von Oktober 2023 bis März 2024 – wiederum ein freiwilliges Gassparziel von 15 % festgelegt. Die Schweiz trägt so solidarisch das Gassparziel der EU-Mitgliedstaaten mit. Es soll dazu beitragen, Engpässe bei der Energieversorgung im kommenden Winter zu verhindern.

Die EU-Mitgliedstaaten haben das freiwillige Ziel, die Gasnachfrage um 15 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der fünfjährigen Referenzperiode von April 2017 bis März 2022, bereits Ende März 2023 verlängert. Das Ziel gilt über ein ganzes Jahr (April 2023 bis März 2024). Die EU hat sich für dieses Jahr kein Stromsparziel gesetzt. Auch die Schweiz verzichtet auf ein solches Ziel.

Beim Gas ist die Schweiz vollständig von Importen abhängig und wäre von einer Gasknappheit in Europa direkt betroffen. Sie hat deshalb ein grosses Interesse daran, das Gassparziel der EU solidarisch mitzutragen. Das hat die Schweiz bereits im letzten Winter getan. Der durchschnittliche Gasverbrauch der Schweiz im Winterhalbjahr (Oktober – März) lag zwischen 2017 und 2022 bei rund 24 Terawattstunden (TWh). Eine Einsparung von 15 % entspricht rund 3,6 TWh.

In der Schweiz werden rund drei Viertel des jährlichen Gasverbrauchs im Winterhalbjahr von Anfang Oktober bis Ende März für das Heizen von Gebäuden verwendet. Das freiwillige Einsparziel von 15 % gilt deshalb während diesen verbrauchsstarken Monaten und soll durch freiwillige Gassparmassnahmen in Haushalten, Industrie, Dienstleistungen und in der Verwaltung erreicht werden.

Der Bundesrat verzichtet vorerst auf flankierende Massnahmen zur Erreichung des freiwilligen Gassparziels. Das UVEK und das WBF beobachten die Entwicklung der Lage und den Gasverbrauch laufend und informieren den Bundesrat Ende Januar 2024 über den Stand der Dinge. Falls erforderlich können sie dem Bundesrat bereits vorher zusätzliche Massnahmen vorschlagen. Beispielsweise könnte der Bundesrat empfehlen, Zweistoffanlagen von Gas auf Öl umzuschalten. Der Bundesrat verzichtet vorerst auch auf eine breite Energiesparkampagne für die Bevölkerung. Eine solche Kampagne wird gestartet, falls sich eine Verschlechterung der Versorgungslage abzeichnen sollte.


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