Bundesrat verabschiedet den zweiten Nachtrag zum Voranschlag 2023

Bern, 15.09.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2023 den zweiten Nachtrag zum Budget 2023 verabschiedet. Er unterbreitet dem Parlament 13 Nachtragskredite im Umfang von 241 Millionen Franken. Diese betreffen vor allem die Beschaffung eines neuen Flugzeuges für den Lufttransportdienst, die Betriebsausgaben der Bundesasylzentren sowie einen einmaligen Beitrag an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).

Der grösste Nachtrag entfällt auf die Beschaffung eines neuen Flugzeuges für den Lufttransportdienst (103,2 Mio.), die der Bundesrat am 30. August 2023 beschlossen und kommuniziert hat. Die bisherigen Flugzeuge sind aufgrund ihres Alters und der Störungsanfälligkeit teilweise ersatzbedürftig, weshalb eines der Flugzeuge per 2025 ersetzt werden soll. Der Kaufpreis soll aufgrund der angespannten Haushaltslage in den Jahren 2024 und 2025 vollumfänglich im Rechnungsjahr 2023 beglichen werden.

Weitere grössere Nachträge betreffen die Betriebsausgaben der Bundesasylzentren (51,5 Mio.) aufgrund der weiter steigenden Anzahl Asylgesuche sowie einen Beitrag an den IKRK-Hauptsitz (50,0 Mio.). Die Ausgaben des IKRK sind in den letzten Jahren u.a. im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine stark gestiegen, gleichzeitig haben die wichtigsten staatlichen Geldgeber ihre Beiträge gekürzt. Um die Existenz der Organisation zu sichern, hat der Bundesrat am 30. August 2023 diesen einmaligen Beitrag gesprochen. Zwei weitere Nachtragskredite betreffen die Missbrauchsbekämpfung bei den Bürgschaften für Covid-19-Kredite (13,0 Mio.) sowie die IKT-Betriebskosten der Eidgenössischen Steuerverwaltung (5,0 Mio.).

Die 13 Nachtragskredite werden im Umfang von 5,6 Millionen kompensiert. Für die Sonderrechnungen werden zudem Nachträge von total 230 Millionen beantragt. Davon betreffen rund zwei Drittel den Betrieb, Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen (146,2 Mio.) und ein Drittel den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur (83,3 Mio.).


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