Sanktionen gegenüber Syrien: Schweiz verlängert befristete humanitäre Ausnahme um sechs Monate

Bern, 23.08.2023 - Der Bundesrat hat am 23. August 2023 beschlossen, die infolge des Erdbebens vom Februar 2023 in das Sanktionsregime gegenüber Syrien aufgenommene befristete humanitäre Ausnahme um weitere sechs Monate zu verlängern. Sie gilt nun bis zum 11. März 2024.

Angesichts des Ausmasses der humanitären Krise in Syrien, die durch das Erdbeben noch verschärft wurde, hatte die EU ihre Massnahmen gegenüber Syrien am 23. Februar 2023 anfänglich für eine Dauer von sechs Monaten angepasst, um eine humanitäre Ausnahme für internationale Organisationen und bestimmte Kategorien von humanitären Akteuren einzuführen. Am 17. Juli 2023 hat die EU die Geltungsdauer der Ausnahme um weitere sechs Monate verlängert, um die schnelle Bereitstellung von humanitärer Hilfe weiterhin zu ermöglichen.

Der Bundesrat hatte am 10. März 2023 beschlossen, die befristete humanitäre Ausnahme der EU in die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien aufzunehmen, ebenfalls für eine Dauer von anfänglich sechs Monaten. Dank dieser Ausnahme sind die gezielten Finanzsanktionen nicht anwendbar auf Tätigkeiten, die zur Durchführung humanitärer Aktivitäten durch internationale Organisationen oder bestimmte Kategorien von humanitären Akteuren erforderlich sind. Mit diesem Beschluss verlängert der Bundesrat die Ausnahme nun um sechs Monate bis zum 11. März 2024.

Die vom Bundesrat am 3. März 2023 verabschiedeten humanitären Ausnahmen sind davon nicht betroffen, da sie nicht befristet sind.

Der Bundesrat hatte am 18. Mai 2011 erstmals Sanktionen gegenüber Syrien beschlossen. Damit übernahm die Schweiz die von der EU am 9. Mai 2011 gegenüber Syrien verhängten Massnahmen. Im Einklang mit den EU-Beschlüssen hat der Bundesrat die Verordnung bereits mehrmals angepasst.


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