Lufttransportdienst des Bundes: Bundesrat erweitert Berechtigtenkreis für Nutzung

Bern, 16.06.2023 - Der Bundesrat erweitert den Kreis der Berechtigten, die die Dienstleistungen des Lufttransportdienstes des Bundes (LTDB) direkt in Anspruch nehmen und bewilligen können: Künftig können dies auch die Bundesanwältin oder der Bundesanwalt, die Präsidentin oder der Präsident des Bundesstrafgerichtes sowie die Präsidentin oder der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 die entsprechende Änderung der Verordnung über den Lufttransportdienst des Bundes (V-LTDB) gutgeheissen und per 1. August 2023 in Kraft gesetzt.

Im Unterschied zur Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesgerichts waren bisher weder die Bundesanwältin oder der Bundesanwalt, die Präsidentin oder der Präsident des Bundesstrafgerichts noch die Präsidentin oder der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts berechtigt, direkt Leistungen beim Lufttransportdienst des Bundes zu bestellen. Stattdessen mussten sie jeweils ein Gesuch via das Generalsekretariat des Eidgenössischen Polizei- und Justizdepartements (EJPD) einreichen. Zudem waren sie nicht berechtigt, als Bewilligungsinstanz für Flüge ihrer Mitarbeitenden mit dem LTDB zu agieren.

Im Sinne der Effizienz, in Anbetracht der Grundsätze der Gewaltenteilung und weil die Ungleichbehandlung gegenüber dem Bundesgericht nicht nachvollziehbar war, wurde dies mit der vorliegenden Teilrevision der V-LTDB angepasst.


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